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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 12.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers hier: Neujahrsempfang 2020      
Ö 4     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 4.1  
Förderbescheid "Demokratie Leben"      
Ö 4.2  
Stelle Nachhaltigkeitsmanagement      
Ö 4.3  
Siegerehrung Stadtradeln      
Ö 4.4  
Enthält Anlagen
Jubiläumsjahr des Tourismus-Services      
Ö 4.5  
Best Christmas City 2019      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 07.11.2019  
SI/1565/19  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 07.11.2019  
SI/1565/19  
Ö 7  
Führung der Kameradschaftskasse hier: Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2020 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2329/19  
Ö 8  
Änderung der Richtlinien Sportlerehrung (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/2187/19-1  
Ö 9  
Abwassergebührenkalkulation 1. Festlegung des Kalkulationszeitraumes 2. Genehmigung der Gebührennachkalkulation 2018 (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
VO/2327/19  
Ö 10  
1. Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein (Abwasserbeseitigungssatzung) vom 14.11.2017 (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)
Enthält Anlagen
VO/2318/19  
Ö 11  
Wirtschaftsplan SWNH 2020 (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
VO/2321/19-1  
Ö 12  
Tourismus-Agentur Lübecker Bucht - Unternehmensmodell und Wirtschaftsplanung 2020 ff. (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)
Enthält Anlagen
VO/2334/19  
Ö 13  
Billigung der Nachkalkulationen 2018 und Vorkalkulationen 2020 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2315/19-1  
Ö 14  
Neufassung zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2332/19-1  
Ö 15  
1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2330/19-1  
Ö 16  
Neustadt-Treffen 2021 (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2340/19-1  
Ö 17  
Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
VO/2314/19-1  
Ö 18  
Entwurf des Stellenplans der Stadt Neustadt in Holstein für das Haushaltsjahr 2020 (Bericht StvV: Bürgermeister Herr Spieckermann)
VO/2331/19  
Ö 19  
Investitionsprogramm 2020-2023 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2338/19-1  
Ö 20  
Haushaltssatzung 2020 nebst -plan (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2337/19-1  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2020 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

39.346.300 €

 

in der Ausgabe auf

39.346.300 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

19.423.700 €

 

in der Ausgabe auf

19.423.700 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

13.389.600

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

29.145.800 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

215,33

 

 

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

   
    12.12.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

Die Haushaltssatzung 2020 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

39.346.300 €

 

in der Ausgabe auf

39.346.300 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

19.423.700 €

 

in der Ausgabe auf

19.423.700 €

festgesetzt.

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

13.389.600

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

29.145.800 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

215,33

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 33 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0

 

 

 

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Ö 21  
Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2313/19  
Ö 22  
Aufhebung des B-Planes Nr. 2 (Siedenkroog), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2325/19  
Ö 23  
Anfragen und Verschiedenes hier: Erklärung eines Rücktritts von kommunalpolitischen Ämtern      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)      
N 26     (nichtöffentlich)      
N 27     (nichtöffentlich)