Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) nach einem vorteilsbezogenen Berechnungsmodell. Im laufenden Jahr beträgt der Abgabesatz 24,03 €.
Nach den Grundsätzen der Beitragserhebung ist der Beitrag regelmäßig zu kalkulieren. Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ist jährlich eine Berechnung zu erstellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu bestätigen.
Die beauftragte Firma KUBUS GmbH, Schwerin, hat die Abgabe für das Jahr 2020 kürzlich vorausschauend kalkuliert unter Einbeziehung der Nachkalkulation 2018 (siehe VO/2315/19). Es ergibt sich ein auf die Abgabepflichtigen umzulegender Betrag in Höhe von 320.457,02 €. Dieser Betrag ist rechnerisch auf die einzelnen Abgabepflichtigen umzulegen. Hierzu wurde nach der Jahreshauptveranlagung 2019 durch das Sachgebiet Steuern festgestellt, dass der aktuelle Bestand an Abgabepflichtigen eine Anzahl von 12.716 Bemessungseinheiten darstellt.
Da gemäß der genannten Kalkulation ab dem kommenden Jahr ein Anteil von 2,25 % der Kosten für die Kureinrichtungen von der Abgabepflichtigen getragen werden soll, wurde § 1 Abs. 2 geändert und dem § 1 ein Abs. 4 angefügt. Darüber hinaus wurde der § 10 der Satzung neugefasst. Es handelt sich um die Anpassung datenschutzrechtlicher Regelungen an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Beschlussvorschlag:Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf 1. Nachtragssatzung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||