Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Bebauungsplan Nr. 2 (Siedenkroog) erstreckt sich von der Oldenburger Straße im Norden bis zur Kirchhofsallee im Süden und vom Rosengarten im Westen bis zum Ostring im Osten (s. Geltungsbereich). Der Plan wurde 1964 aufgestellt und die Bebauung wurde weitestgehend realisiert. In Teilbereichen wurde der Plan mehrfach geändert: 1. Änderung 1968, 2. Änderung 1974, 3. Änderung 1976, 4. Änderung 1980.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und seiner Änderungen entsprechen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Vorstellungen. Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Bebauungsplan einschließlich seiner vier Änderungen aufzuheben.
Die Aufhebung des Planes und seiner Änderungen hat zur Folge, dass diese Flächen künftig dem „unbeplanten Innenbereich“ zuzuordnen sind und dass Bauanträge bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zu prüfen sind. D.h. ein Bauvorhaben ist dann zulässig, wenn es sich hinsichtlich der dort genannten Kriterien in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Da das Plangebiet weitgehend bebaut ist, gibt die vorhandene Bebauung einen ausreichend exakt bestimmten Rahmen, um zu gewährleisten, dass sich künftige Vorhaben hinsichtlich dieser Kriterien in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Nicht geregelt ist ohne B-Plan jedoch die Gestaltung (Material und Farbe von Außenwänden und Dachflächen, Dachform und Dachneigung u.s.w.); in einem Teilbereich des B-Planes (Am Rosengarten) gilt jedoch die Gestaltungssatzung. Sofern sich für Teilbereiche in der Zukunft ein Planungserfordernis ergeben sollte, können für diese Teilbereiche neue Bebauungspläne aufgestellt werden. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Siedenkroog“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf Aufhebungssatzung Entwurf Begründung
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