Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2329/19  

 
 
Betreff: Führung der Kameradschaftskasse
hier: Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.11.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
12.12.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Mit der Änderung des Brandschutzgesetzes (BrSchG) vom 6.7.2016 wurde der „§ 2a Kameradschaftskasse“ in das Gesetz aufgenommen. Der Gesetzgeber hat damit verdeutlicht, dass es sich bei Kameradschaftskassen um gemeindliche Sondervermögen handelt. Gemäß Erlass des Innenministeriums vom 21.12.2016 wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Barvermögen der Kameradschaftskasse bilanziell nicht zu den liquiden Mitteln der gemeindlichen Haushaltsführung zählt und das Sondervermögen nicht als Anlagevermögen in der gemeindlichen Bilanz auszuweisen ist.

Einzelheiten zur Führung der Kasse regelt die „Satzung für das Sondervermögen der Stadt Neustadt in Holstein für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein“ vom 16.12.2016.

 

Gemäß § 2a Abs. 3 BrSchG und § 4 Absatz 3 der Satzung bedarf der Einnahme- und Ausgabeplan der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Ebenso ist nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgaberechnung gemäß § 2a Abs. 5 BrSchG und § 10 Absatz 5 der Satzung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Neustadt in Holstein hat in ihrer Herbstversammlung am 1.11.2019 die Einnahmen- und Ausgabenplanung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.  

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Beschlussvorschlag:

Dem Einnahme- und Ausgabenplan 2020 für die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein wird zugestimmt. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Einnahme- und Ausgabeplanung 2020

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltsplanung 2020 (2) (236 KB)