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Auszug - Abwassergebührenkalkulation 1. Festlegung des Kalkulationszeitraumes 2. Genehmigung der Gebührennachkalkulation 2018   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2327/19 Abwassergebührenkalkulation
1. Festlegung des Kalkulationszeitraumes
2. Genehmigung der Gebührennachkalkulation 2018

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Der Vorsitzende des Stadtwerkeausschusses Herr Geusen-Rühle erläutert die Vorberatung zur Kalkulation und den Beschlussvorschlag.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

keine

 

 

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Beschluss:  

1 Unter Berücksichtigung des § 6 (2) KAG SH wird für die Kalkulation der Gebühren Schmutzwasser und Niederschlagswasser ein Kalkulationszeitraum von einem Jahr gewählt. Der Ausgleich einer Kostenüber- bzw. -unterdeckung kann in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren erfolgen.

 

2. Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2018 wird festgestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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