Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Stadtwerkeausschusses Herr Geusen-Rühle erläutert die Vorberatung zur Kalkulation und den Beschlussvorschlag.
Bürgerbeteiligung: keine
Diskussion: keine
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1 Unter Berücksichtigung des § 6 (2) KAG SH wird für die Kalkulation der Gebühren Schmutzwasser und Niederschlagswasser ein Kalkulationszeitraum von einem Jahr gewählt. Der Ausgleich einer Kostenüber- bzw. -unterdeckung kann in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren erfolgen.
2. Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2018 wird festgestellt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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