Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Nach der ortsüblichen Bekanntmachung des Entwurfs der Fortschreibung des Lärmaktionsplans in den Lübecker Nachrichten, auf der Internetseite der Stadt sowie in den Aushangkästen, hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, vom 9. September bis zum 9. Oktober 2019 den Lärmaktionsplan einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Der Entwurf des Lärmaktionsplans hing im genannten Zeitraum im Stadtbauamt öffentlich aus oder konnte auf der Internetseite der Stadt Neustadt in Holstein eingesehen werden. Stellungnahmen oder Anregungen zum Entwurfsplan wurden von den Bürgerinnen und Bürgern nicht abgegeben oder geäußert. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) sowie die Untere Verkehrsbehörde des Kreises um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen des LBV und der Unteren Verkehrsbehörde sind der Vorlage anliegend beigefügt. Beschlussvorschlag:Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Fassung aufgestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Stellungnahme der Unteren Verkehrsbehörde des Kreises
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