Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:
Die Spalte "Nr. der Stelle lt. StPl." in der unten stehenden Tabelle entspricht der fortlaufenden Nummerierung im Stellenplanentwurf für das Jahr 2020. Der Veränderungsliste nach ergeben sich aus dem Stellenplanentwurf 2020 Zugänge +Gurk von insgesamt 1.336,35 Wochenstunden gegenüber Abgängen im Ausmaß von 285,44 Wochenstunden. Insgesamt sind im Stellenplanentwurf 1.050,91 Stunden und somit 26,95 volle Stellen im Vergleich zu 2019 hinzugekommen.
Erläuterung zur Anhebung der Eingruppierung in der Gebäudereinigung von der Entgeltgruppe 1 auf die Entgeltgruppe 2
Die Gebäudereinigung der städtischen Liegenschaften geschieht bis auf wenige Ausnahmen:
durch eigene Kräfte. Insgesamt werden momentan 41 Personen in der Reinigung folgender Bereiche eingesetzt:
Um Reinigungskräfte für eine Beschäftigung bei uns zu gewinnen müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden. Die Zeiten, in denen eine Auswahl unter vielen Bewerber*innen schwer fiel, sind seit vielen Jahren vorbei. Von potentiell Interessierten werden immer wieder die bei uns schlechteren finanziellen Konditionen, das zu geringe Volumen der wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Lage der Arbeitszeiten genannt. Unsere eigentlich guten Argumente für eine Beschäftigung im Dienst der Stadt Neustadt in Holstein (fairer Arbeitgeber, Zusatzversorgung, Arbeit vor Ort, Teamarbeit, Gesundheitsmanagement) laufen ins Leere, wenn wir in Konkurrenz zur Reinigung von Ferienobjekten treten müssen. Hier werden deutlich bessere Entgelte geboten, die insbesondere auf den ersten Blick verlockend wirken. Zudem liegt der Zeitpunkt für die zu erbringende Arbeitsleistung bei der Reinigung von Ferienunterkünften (Abreise 10.00 Uhr) häufig günstig für die Bewerber/innen, besser als z.B. erst nach Schulschluss die Arbeit aufzunehmen.
Noch schwieriger gestaltet sich die Suche nach Vertretungskräften für spontan aufgetretene Ausfälle von Kolleginnen, da nicht von vornherein die Dauer der Beschäftigung festgelegt werden kann. Selbst wenn darin kein Problem gesehen würde folgen die Argumente der Bezahlung, des Stundenumfangs und die ungünstige Lage der Arbeitszeit. Um in Vertretungsfällen verlässlicher für eine Reinigung sorgen zu können, soll eine neue Stelle für die Beschäftigung von zwei Teilzeitkräften eingerichtet werden. Die hier auflaufenden Vertretungsfälle summieren sich zu mehr als den beantragten 39 Springerstunden. Die Einstellungen könnten unbefristet und mit einem interessanten Stundenvolumen erfolgen. Die Kräfte aus diesem „Springerpool“ werden vor allem in den KiTas und Schulen zum Einsatz kommen, da hier sensible Reinigungsreviere vorliegen. So sollten in den Einrichtungen stets einwandfreie hygienische Bedingungen herrschen. Dieser Zustand kann momentan häufig nur dadurch erreicht werden, dass z.B. in den KiTas die pädagogischen Kräfte diese Arbeiten mit ausführen. Auch in der Mittagsverpflegung der Kindertagesstätten werden die Springerkräfte eingesetzt und können so die Ausgabe der Verpflegung sicherstellen und das pädagogische Personal wird nicht zusätzlich belastet. In den „Bürobereichen“ haben sich die Kolleginnen und Kollegen zwischenzeitlich daran gewöhnt, dass bei Ausfällen mangels zur Verfügung stehender Vertretungskräfte die Reinigung unterbleibt oder sich auf das Wesentliche beschränkt. Um unseren Mitarbeiterinnen in der Raumpflege hinsichtlich der Einkommensmöglichkeiten bessere Angebote machen zu können, haben wir mehrere Reinigungsreviere und Einsatzstellen zu einer Beschäftigung zusammengefasst; in der Spitze sind es drei verschiedene Bereiche gewesen. Dies bedeutet im Vertretungsfall dieser Kraft, ohne auf einen Springerpool zurückgreifen zu können, die meist spontane Regelung zur Besetzung von drei Revieren. Das führt regelmäßig dazu, dass Reviere ungereinigt bleiben müssen. Für viele der Reinigungskräfte ist die Tätigkeit in unserer Stadtverwaltung nicht auskömmlich zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Sie üben eine weitere Beschäftigung aus oder erhalten ergänzende Sozialleistungen. Je geringer das angebotene Stundenvolumen einer Beschäftigung ist, umso weniger interessant ist es auch durch die Anrechnung des Verdienstes auf die Sozialleistungen.
Reinigungsunternehmen wie auch Zeitarbeitsfirmen sind nach einer Abfrage nicht daran interessiert, spontan in Vertretungsfällen einzuspringen. Dieses hohe Maß an Flexibilität kann nicht bedient werden, es ist für die Unternehmen nicht kalkulierbar. Selbst an der Übernahme einer längeren aber dennoch vorübergehenden Reinigungstätigkeit (z.B. Museum ZeiTTor im Sommer während der Urlaubsphase) besteht kaum Interesse. Für die Übernahme der Reinigung der öffentlichen WC-Anlage auf dem Marktplatz durch ein uns bekanntes Unternehmen musste sehr geworben werden. Denn auch den Unternehmen fehlt es an einsetzbarem Personal. Der Agentur für Arbeit gelingt es nicht, Bewerber zu uns zu führen. Von dort erhalten wir regelmäßig Fehlanzeige. Die aktuelle Stellenausschreibung „Reinigungsfachkraft“ der Stadtwerke hat drei Bewerberinnen angesprochen, die Unterlagen eingereicht haben. Diesen Bewerberinnen sagte der Zeitpunkt der Reinigung nachmittags, das Volumen von 18 Wochenstunden, die unbefristete Tätigkeit sowie die Möglichkeit mit ihrer weiteren Beschäftigung fortzufahren, zu. Vielleicht würde unser Angebot einer unbefristeten „Springerstelle“ ebenso erfolgreich verlaufen.
Der Stellenplan 2020 enthält viele Fußnoten, mit denen die sogenannten ku-Vermerke, „künftig umzuwandeln nach EG 1“, gelöscht werden sollen. Mit der Löschung der Vermerke wird auch im Falle einer Nachbesetzung ein Entgelt nach Gruppe 2 TVöD ermöglicht. Parallel dazu weisen andere Fußnoten auf eine Anhebung der jeweiligen Stelle von Entgeltgruppe 1 nach Entgeltgruppe 2 TVöD hin. Damit würde es insgesamt keine Bezahlung mehr nach EG 1 geben, denn andere Positionen wie die der Servicekräfte Mittagsverpflegung, Kassenkräfte und Aufsichten im ZeiTTor bedürfen ebenso trotz einfacher Tätigkeiten auf der Stelle einer fachlichen Einarbeitung, die über eine sehr kurze Einweisung hinausgehen. Die Raumpflegerinnen werden im Umgang mit Reinigungsmitteln geschult und unterwiesen, es erfolgt eine Einweisung in die jeweiligen Reinigungsreviere, Hygienevorschriften werden vermittelt und teilweise erfolgt eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. All diese Umstände rechtfertigen nach der Entgeltordnung eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 2 TVöD. So machen es ebenso viele andere öffentliche Arbeitgeber, auch in direkter Nachbarschaft. Da dort auch unsere potentiellen Bewerber/innen wohnen könnten, wäre die Bezahlung nach EG 1 TVöD in Neustadt in Holstein im Wettbewerb um Personal ein Nachteil.
Weitere Fakten zu den Kosten:
Ein ganz klarer Vorteil der Eigenreinigung ergibt sich, wenn man die Perspektive des eingesetzten städtischen Personals einnimmt. Man wird die Arbeitsplatzsicherheit, den festen Beschäftigungsort mit einer Verbundenheit zum Reinigungsobjekt, die Arbeitsbedingungen, das kollegiale Umfeld, den TVöD mit seinen Annehmlichkeiten (z.B. Urlaub, Befreiungstatbestände, Sonderzuwendung), die ganzjährige unterbrechungslose Beschäftigung, die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und die Leistungsorientierte Bezahlung entdecken müssen. Dies sind gute Argumente, bestrebt zu sein, eine ordentliche Reinigungsleistung abzuliefern. Auch Besonderheiten wie die Bedienung der Alarmanlage im ZeiTTor, können durch eigene Kräfte anscheinend besser gewährleistet werden. Beim Einsatz durch Fremdfirmen ist es zu häufigen Fehlalarmen gekommen und damit verbunden Beschwerden aus der Bevölkerung. Hier ist ein möglicher Grund, dass sich nicht mit dem Objekt identifiziert wurde oder das Fremdpersonal wechselt und eine vernünftige Übergabe nicht stattgefunden hat.
Die Fremdfirmen beabsichtigen, Objektpreise vertraglich zu vereinbaren. Zuvor werden die Kosten für ein Angebot nach der erforderlichen Reinigungszeit unter Berücksichtigung mittlerer Bearbeitungszeiten kalkuliert. Dann ist aber zu beobachten, dass diese Einsatzzeiten in dem Umfang nicht geleistet werden. Den in den Objekten eingesetzten Kräften wird die kalkulierte Zeit nicht gegeben, die Unternehmermarge steigt.
Wir möchten trotz aller Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung die Reinigung in Eigenregie fortführen und künftig mit verbesserten finanziellen Konditionen nach Entgeltgruppe 2 TVöD attraktiver werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Mitarbeiterinnen, die bereits vor dem Inkrafttreten des TVöD in 2005 bei uns beschäftigt waren, aus dem erworbenen Besitzstand heraus ein Entgelt nach Gruppe 2 erhalten und nach diesem Zeitpunkt Eingestellte nach Entgeltgruppe 1 bezahlt werden. Warum gleiche Tätigkeiten ungleich bezahlt werden, ist schwerlich zu vermitteln und wird der Personalgewinnung eines „fairen“ Arbeitgebers nicht gerecht. Die höhere Eingruppierung in die Entgeltgruppe 2 verursacht Gesamtkosten in Höhe von 118.000 €. . Beschlussvorschlag:Der Stellenplan der Stadt Neustadt in Holstein für das Haushaltsjahr 2020 wird wie vorgelegt beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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