Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2331/19  

 
 
Betreff: Entwurf des Stellenplans der Stadt Neustadt in Holstein für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgermeister Herr SpieckermannAktenzeichen:112-023-01
Federführend:11 Abteilung Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Tretow, Detlef
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.11.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
12.12.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Einzelne Veränderungen im Stellenplan 2020 im Vergleich zum Vorjahr 2019 werden in der nachfolgenden Tabelle näher erläutert. Die Erläuterungen/Kurzfassungen finden sich im Stellenplan bei den jeweiligen Positionen als Fußnoten wieder.

 

Die Spalte "Nr. der Stelle lt. StPl." in der unten stehenden Tabelle entspricht der fortlaufenden Nummerierung im Stellenplanentwurf für das Jahr 2020. Der Veränderungsliste nach ergeben sich aus dem Stellenplanentwurf 2020 Zugänge +Gurk von insgesamt 1.336,35 Wochenstunden gegenüber Abgängen im Ausmaß von 285,44 Wochenstunden. Insgesamt sind im Stellenplanentwurf 1.050,91 Stunden und somit 26,95 volle Stellen im Vergleich zu 2019 hinzugekommen.

 

Nr. der Stelle

lt.

StPl.

Organisationseinheit,

Bez. der

Stelle

Erläuterungen

Kosten

Verwaltung

5

1, Strategische Steuerung, Verwaltungsfachkraft

Die Aufgaben der Stelle wurden beschrieben und einer externen Bewertung unterzogen. Das Ergebnis der sachgerechten Eingruppierung wird aufgenommen. Die Stelle wird künftig nicht mehr nach

EG 12 sondern nach Entgeltgruppe 10 TVöD geführt.

 

keine

-

1, Abteilung Zentrale Dienste, Verwaltungsfachkraft

Der an der Stelle angebrachte kw Vermerk zum 01.03.19 (künftig wegfallend) konnte mit dem Eintritt der Stelleninhaberin in die Freistellungsphase der Altersteilzeit umgesetzt werden. Die Stelle wird für die Dauer der Freistellung unter nachrichtlich geführt.

 

keine

7

1, Abteilung Zentrale Dienste, Amtsinspektorin

Die Bewertung nach A 9 SHBesG (Beamtin) wird hier durch den Tausch mit einer Stelle für eine Tarifbeschäftigte EG 9a TVöD aus dem Bereich SGB XII aufgenommen.

 

keine

17

1, Finanz- und Grundstücksabteilung, Verwaltungsfachkraft

Für die Dauer des Projektes „Einführung der Doppik“ ist der Stelleninhaberin eine persönliche Zulage nach EG 11 TVöD zu zahlen. Nach Abschluss des Projektes werden die Aufgaben neu zu beschreiben sein und die Position nach den Tarifmerkmalen neu bewertet.

 

17.200 €

--

1, Finanz- und Grundstücksabteilung, Verwaltungskraft

Der kw-Vermerk 16.08.2019 wird abgeändert auf den 31.12.2020. Dadurch wird eine Fortsetzung der Beschäftigung einer schwerbehinderten Mitarbeiterin im Jahre 2020 gesichert. Die Stelle wird in das Sachgebiet Steuern mit 25 Wochenstunden gelegt. Die Eingruppierung erfolgt nach EG 4 TVöD. Ursächlich für den erhöhten Personalbedarf ist die Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung. Weitere Informationen zu dem angemeldeten Bedarf finden sich in der Anlage.

 

Siehe unten Stelle Nr. 24

18, 19

1, Finanz- und Grundstücksabteilung, Anlagenbuchhaltung

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.05.19 die beiden Stellen unbefristet zur Verfügung gestellt. Beide Stellen sind zwischenzeitlich besetzt worden.

 

113.800 €

24

1, Finanz- und Grundstücksabteilung, Sachgebiet Steuern, Verwaltungskraft

 

s.o., zwei Zeilen höher

27.000 €

--

1, Informationstechnik, Azubi Fachinformatiker Systemintegration

 

Die Ausbildungsstelle wird künftig wie auch die Anderen unter nachrichtlich geführt.

 

Keine

39

2, Abteilung Schule, Jugend, Sport, Sen., Verwaltungsfachkraft

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.09.19 die Einrichtung der Stelle beschlossen.

 

44.100 €

44

2, Abteilung Ordnung und Soziales, Verwaltungsfachkraft

Die Aufgaben der Stelle wurden beschrieben und einer externen Bewertung unterzogen. Das Ergebnis der sachgerechten Eingruppierung wird aufgenommen. Die Stelle wird künftig nicht mehr nach

EG 6 sondern nach Entgeltgruppe 7 TVöD geführt.

 

900 €

45

2, Abteilung Ordnung und Soziales, Verwaltungsfachkraft

Die Aufgaben der Stelle wurden beschrieben und einer externen Bewertung unterzogen. Das Ergebnis der sachgerechten Eingruppierung wird aufgenommen. Die Stelle wird künftig nicht mehr nach

EG 5 sondern nach Entgeltgruppe 8 TVöD geführt.

 

3.800 €

49

2, Abteilung Ordnung und Soziales, Verwaltungsfachkraft

Die Aufgaben der Stelle wurden beschrieben und einer externen Bewertung unterzogen. Das Ergebnis der sachgerechten Eingruppierung wird aufgenommen. Die Stelle wird künftig nicht mehr nach

EG 9a sondern nach Entgeltgruppe 8 TVöD geführt. Die Stelle war bisher mit einer Beschäftigten in der EG 6 TVöD besetzt.

 

4.000 €

51

2, Abteilung Ordnung und Soziales, Außendienstkraft

Die Stelle wird künftig durch Erweiterung um 5 Wochenstunden als Vollzeitstelle geführt. Damit stehen für den Außendienst drei Vollzeitstellen ganzjährig zur Verfügung.

 

3.300 €

55

2, Abteilung Ordnung und Soziales, Verwaltungsfachkraft

 

s. Erläuterungen zur Stelle Nr. 7

Keine

66

3, Abteilung Planung, Raumplaner

 

Die Aufgaben der Stelle wurden beschrieben und einer externen Bewertung unterzogen. Das Ergebnis der sachgerechten Eingruppierung wird aufgenommen. Die Stelle wird künftig nicht mehr nach

EG 11 sondern nach Entgeltgruppe 12 TVöD geführt. Die Stelle nimmt die stellvertretende Amtsleitung wahr und übt die Funktion der ständigen Vertretung aus.

 

4.800 €

69

3, Abteilung Hochbau, Dipl.-Ing., Bachelor

Eine halbe Stelle für eine/n Dipl.-Ing oder Bachelor wird zur Unterstützung im Hochbau aufgenommen. Eine ausführliche Begründung des Bauamtes liegt als Anlage (Anträge des Bauamtes) bei.

 

32.500 €

70

3, Abteilung Hochbau, Techniker/in

Eine halbe Stelle für eine/n Techniker/in wird zur Unterstützung im Hochbau aufgenommen. Eine ausführliche Begründung des Bauamtes liegt als Anlage (Anträge des Bauamtes) bei.

 

25.900 €

--

3, Tiefbau, Dipl.-Ing.

Die Stelle entfällt wie geplant nach Umsetzung des kw-Vermerkes zum 01.02.19. Der ehemalige Stelleninhaber wird unter nachrichtlich geführt, da er sich seit dem 01.02.2019 in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit befindet.

 

Keine

73

3, Tiefbau, Techniker/in

Eine Stelle für eine/n Techniker/in wird zur Unterstützung im Tiefbau aufgenommen. Eine ausführliche Begründung des Bauamtes liegt als Anlage (Anträge des Bauamtes) bei.

 

51.800 €

78-84

Gebäudereinigung, Raumpfleger/in

Der Vermerk ku nach 1 (künftig umzuwandeln) soll entfallen. Die Raumpflegerinnen sollen künftig alle ein Entgelt nach Gruppe 2 TVöD erhalten. Es wird für Vertretungszwecke zudem eine neue Stelle eingerichtet. Diese wird mit Teilzeitkräften besetzt. Eine Erläuterung zu der generellen Eingruppierung in die EG 2 TVöD findet sich im Anschluss an diese Tabelle. Dort sind auch die Gesamtkosten dargestellt.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

100-103

Auszubildende Erzieher/innen

Insoweit die Berufliche Schule des Kreises Ostholstein den theoretischen Teil der Ausbildung übernimmt, möchten wir künftig eine praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher für bis zu vier Nachwuchskräfte anbieten. Die Azubis erhalten eine Ausbildungsvergütung wie alle anderen Nachwuchskräfte auch.

 

Evtl. Zuschüsse:

1. Jahr 100%

2. Jahr 70%

3. Jahr 30%

104

Azubi Fachinformatiker Systemintegration

Die Ausbildungsstelle wird künftig wie auch die Anderen unter nachrichtlich geführt.

 

Keine

(81)

Brandschutz, Raumpflegerin

Der Vermerk ku nach 1 (künftig umzuwandeln) soll entfallen. Die Raumpflegerinnen sollen künftig alle ein Entgelt nach Gruppe 2 TVöD erhalten.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

109-115

Grundschule, Raumpflegerinnen

Der Vermerk ku nach 1 (künftig umzuwandeln) soll entfallen. Die Raumpflegerinnen sollen künftig alle ein Entgelt nach Gruppe 2 TVöD erhalten.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

116

Grundschule, Leitung OGS

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.09.19 die Einrichtung der Stelle beschlossen.

 

58.400 €

117-120

Grundschule, Erzieher/innen OGS

Der Betrieb der OGS erfordert den Einsatz von Erzieher/innen. 3,32 Stellen mit 129,48 Stunden wöchentlich werden aufgenommen. Die Anzahl der einzustellenden Kräfte wird je nach Angebot und Nachfrage noch festzustellen sein. Ein Teil des Personals wird sich aus den bereits beschäftigten Mitarbeiter/innen der Hausaufgaben- und Mittagessenbetreuung  in der Grundschule sowie Beschäftigten des Vereins „Die Betreute“ zusammensetzen. Die Personalplanung des Amtes 2 liegt als Anlage bei.

 

177.300 €

121-130

Grundschule, OGS,

Betreuungskräfte/weitere Kräfte

Der Betrieb der OGS erfordert neben dem Einsatz von Erzieher/innen weitere Kräfte mit pädagogischer Ausbildung. Die bisherige Position für Betreuungskräfte erfährt einen Zugang von 2,13 Stellen (= 83,07 Wochenstunden). Ein Teil des Personals wird sich aus den bereits beschäftigten Mitarbeiter/innen der Hausaufgaben- und Mittagessenbetreuung  in der Grundschule sowie Beschäftigten des Vereins „Die Betreute“ zusammensetzen. Die Anzahl der benötigten Kräfte wird noch ermittelt. Die Personalplanung des Amtes 2 liegt als Anlage bei.

 

126.900 €

131

Grundschule, OGS, Küchenhilfe Mittagsverpflegung

Zur Nachbereitung der Mittagsverpflegung wird in der OGS eine Kraft mit 6 Wochenstunden (= 0,15 Stellen) eingeplant.

 

5.600 €

135

Förderschule, Raumpflegerin

Der Vermerk ku nach 1 (künftig umzuwandeln) soll entfallen. Die Raumpflegerinnen sollen künftig alle ein Entgelt nach Gruppe 2 TVöD erhalten.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

142-152

Gemeinschaftsschule, Raumpflegerin

Der Vermerk ku nach 1 (künftig umzuwandeln) soll entfallen. Die Raumpflegerinnen sollen künftig alle ein Entgelt nach Gruppe 2 TVöD erhalten.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

162

Küstengymnasium, Raumpflegerin

Für die Eingruppierung aller Raumpflegerinnen wird die Entgeltgruppe 2 TVöD aufgenommen. Eine Höhergruppierung von der EG 1 in die EG 2 wird möglich.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

163-166

Küstengymnasium, OGS, Betreuungskräfte

Es ist erforderlich, das Stellenvolumen auszuweiten, um sich den veränderten Nutzerzahlen anpassen zu können. Das Angebot beinhaltet eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung sowie Kursangebote. Die Nachfrage ist Schwankungen unterworfen, auf die personell flexibel reagiert werden muss. Es wird künftig durch Erhöhung um 17,94 Wochenstunden im Volumen eine Vollzeitstelle vorgehalten.

 

21.000 €

167-169

Küstengymnasium, OGS, Mensapersonal

Im Zuge der Anpassung der Eingruppierung der Raumpflegerinnen wird auch diese Eingruppierung von der Entgeltgruppe 1 auf EG 2 angepasst. Die Tätigkeiten sind denen der Raumpflegerinnen vom Grad der Einarbeitung her betrachtet gleichwertig.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

171

Cap-Arcona-Museum, Raumpflegerin

Der Vermerk ku nach 1 (künftig umzuwandeln) soll entfallen. Die Raumpflegerinnen sollen künftig alle ein Entgelt nach Gruppe 2 TVöD erhalten.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

173-177

Museum ZeiTTor, Mitarbeiter/-innen Raumpflege, Aufsicht, Kasse

Für die Eingruppierung aller Raumpflegerinnen wird die Entgeltgruppe 2 TVöD aufgenommen. Im Zuge der Anpassung der Eingruppierung der Raumpflegerinnen werden auch die Kassen- und Aufsichtskräfte von der Entgeltgruppe 1 auf EG 2 angehoben. Die Tätigkeiten sind denen der Raumpflegerinnen vom Grad der Einarbeitung her betrachtet gleichwertig. Eine Höhergruppierung von der EG 1 in die EG 2 wird möglich.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

181

Theater, Verwaltungsfachkraft

Das Stellenvolumen ist passend zum tatsächlichen Beschäftigungsumfang um 2,7 Wochenstunden auf 30 Stunden wöchentlich anzuheben.

 

4.700 €

(171)

Volkshochschule, Raumpflegerin

Für die Eingruppierung aller Raumpflegerinnen wird die Entgeltgruppe 2 TVöD aufgenommen. Eine Höhergruppierung von der EG 1 in die EG 2 wird möglich.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

(135)

Bücherei, Raumpflegerin

Für die Eingruppierung aller Raumpflegerinnen wird die Entgeltgruppe 2 TVöD aufgenommen. Eine Höhergruppierung von der EG 1 in die EG 2 wird möglich.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

194

Soziale Sicherung, Familientreff, Erzieher

Die Aufgaben der Stelle wurden beschrieben und einer externen Bewertung unterzogen. Das Ergebnis der sachgerechten Eingruppierung wird aufgenommen. Die Stelle wird künftig nicht mehr nach EG S 8a sondern nach Entgeltgruppe S 8b TVöD geführt.

 

1.100 €

195-196

Soziale Sicherung, Familientreff, Raumfpfleger/in

Der Vermerk ku nach 1 (künftig umzuwandeln) soll entfallen. Die Raumpflegerinnen sollen künftig alle ein Entgelt nach Gruppe 2 TVöD erhalten.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

(82)

Soziale Sicherung, Jugendcafé, Raumpfleger/in

Der Vermerk ku nach 1 (künftig umzuwandeln) soll entfallen. Die Raumpflegerinnen sollen künftig alle ein Entgelt nach Gruppe 2 TVöD erhalten.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

199-209

KiTa Schatzinsel, Erzieher/innen

Der Vermerk Kw 31.12.2019 (0,2 bis 0,4 Stellen, gesamt 1 Stelle) kann gelöscht werden, da die gesetzliche Vorgabe zur Qualitätssteigerung in den KiTas personelle Aufstockungen verlangt. Die damalige befristete Qualitätsoffensive geht darin auf.

Auf Grund der Erweiterung der Schatzinsel um zwei Krippengruppen in 2019 sind weitere 2,64 Stellen (= 102,96 Wochenstunden) für Erzieher/innen aufzunehmen. Die Personalplanung liegt als Anlage bei.

 

140.800 €

210-216

KiTa Schatzinsel, weitere Kräfte

Auf Grund der Erweiterung der Schatzinsel um zwei Krippengruppen in 2019 sind weitere 2,72 Stellen (= 106,08 Wochenstunden) für weitere Kräfte aufzunehmen.

Diese Position erfährt einen Stellenzuwachs von 0,94 Stellen (= 36,66 Wochenstunden), um die geforderte Personalausstattung nach der derzeitigen Gesetzesvorlage zur Qualitätssteigerung in den KiTas erreichen zu können. Die Personalplanung liegt als Anlage bei.

 

43.600 €

217-218

KiTa Schatzinsel, Servicekraft Mittagsverpflegung

Um einen reibungslosen Ablauf der Verpflegung der Kinder morgens und mittags zu gewährleisten wird das Stellenvolumen je Kraft um täglich eine Stunde auf gesamt 20 Wochenstunden aufgestockt. Mit der Einrichtung des Provisoriums Containerlösung wurde der Beschäftigungsumfang für die Verpflegung bereits erweitert. Die gestiegene Nachfrage führt zu einer weiteren Ausweitung der Stellen um 5 Wochenstunden (= 0,13 Stellen). Im Zuge der Anpassung der Eingruppierung der Raumpflegerinnen wird auch diese Eingruppierung von der Entgeltgruppe 1 auf EG 2 angepasst. Die Tätigkeiten sind denen der Raumpflegerinnen vom Grad der Einarbeitung her betrachtet gleichwertig.

 

5.600 €

219-220

KiTa Schatzinsel, Raumpfleger/in

Der Vermerk ku nach 1 (künftig umzuwandeln) soll entfallen. Die Raumpflegerinnen sollen künftig alle ein Entgelt nach Gruppe 2 TVöD erhalten.

Die Reinigung der neu aufgestellten Container-Anlage erfordert einen Stellenzuwachs von wöchentlich 9 Stunden (= 0,23 Stellen).

 

10.000 €

223-235

KiTa Wasserturm, Erzieher/in

Nach der Personalbedarfsberechnung ab 8/2020 unter Berücksichtigung einer neuen möglichen gesetzlichen Grundlage sind 1,36 Stellen (= 53 Wochenstunden) in Abgang zu bringen. Die Personalplanung liegt als Anlage bei.

 

- 72.500 €

236-240

KiTa Wasserturm, weitere Kräfte

Diese Position erfährt einen Stellenzuwachs von 2,75 Stellen (= 107,25 Wochenstunden), um die geforderte Personalausstattung nach der derzeitigen Gesetzesvorlage zur Qualitätssteigerung in den KiTas erreichen zu können. Die Personalplanung liegt als Anlage bei.

 

127.600 €

241-242

KiTa Wasserturm, Raumpfleger/in

Für die Eingruppierung aller Raumpflegerinnen wird die Entgeltgruppe 2 TVöD aufgenommen. Eine Höhergruppierung von der EG 1 in die EG 2 wird möglich.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

(241-242)

KiTa Wasserturm, Servicekraft Mittagsverpflegung

Um einen reibungslosten Ablauf der Verpflegung der Kinder morgens und mittags zu gewährleisten wird das Stellenvolumen um täglich 1,5 Stunden auf 27,78 Wochenstunden aufgestockt. Im Zuge der Anpassung der Eingruppierung der Raumpflegerinnen wird auch diese Eingruppierung von der Entgeltgruppe 1 auf EG 2 angepasst.

 

8.400 €

244-253

KiTa Kaiserholz, Erzieher/in

Nach der Personalbedarfsberechnung ab 8/2020 unter Berücksichtigung einer möglichen neuen gesetzlichen Grundlage sind 0,7 Stellen (= 27,3 Wochenstunden) in Abgang zu bringen. Die Personalplanung liegt als Anlage bei.

 

- 37.400 €

254-257

KiTa Kaiserholz, weitere Kräfte

Diese Position erfährt einen Stellenzuwachs von 3,17 Stellen (= 123,63 Wochenstunden), um die geforderte Personalausstattung nach der derzeitigen Gesetzesvorlage zur Qualitätssteigerung in den KiTas erreichen zu können. Die Personalplanung liegt als Anlage bei.

 

147.100 €

254-257

KiTa Kaiserholz, weitere Kräfte

Eine Stelle für eine/n Erzieher/in nach EG S 8a TVöD wird in Abgang gebracht. Die Personalplanung liegt als Anlage bei.

 

- 53.300 €

258-259

KiTa Kaiserholz, Raumpfleger/in

Für die Eingruppierung aller Raumpflegerinnen wird die Entgeltgruppe 2 TVöD aufgenommen. Eine Höhergruppierung von der EG 1 in die EG 2 wird möglich.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

(109)

KiTa Kaiserholz, Servicekraft Mittagsverpflegung

Im Zuge der Anpassung der Eingruppierung der Raumpflegerinnen wird auch diese Eingruppierung von der Entgeltgruppe 1 auf EG 2 angepasst.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

260

KiTa Kaiserholz, Servicekraft Mittagsverpflegung

Im Zuge der Anpassung der Eingruppierung der Raumpflegerinnen wird auch diese Eingruppierung von der Entgeltgruppe 1 auf EG 2 angepasst.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

262-264

KiTa Kiebitzberg, Erzieher/in

Nach der Personalbedarfsberechnung ab 8/2020 unter Berücksichtigung einer möglichen neuen gesetzlichen Grundlage sind 1,71 Stellen (= 66,69  Wochenstunden) in Abgang zu bringen. Die Personalplanung liegt als Anlage bei.

 

- 91.100 €

265-267

KiTa Kiebitzberg, weitere Kräfte

Diese Position erfährt einen Stellenzuwachs von 0,34 Stellen (= 13,26 Wochenstunden), um die geforderte Personalausstattung nach der derzeitigen Gesetzesvorlage zur Qualitätssteigerung in den KiTas erreichen zu können. Die Personalplanung liegt als Anlage bei.

 

15.800 €

268

KiTa Kiebitzberg, Raumpfleger/in

Für die Eingruppierung aller Raumpflegerinnen wird die Entgeltgruppe 2 TVöD aufgenommen. Eine Höhergruppierung von der EG 1 in die EG 2 wird möglich.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

(258)

KiTa Kiebitzgerg, Servicekraft Mittagsverpflegung

Im Zuge der Anpassung der Eingruppierung der Raumpflegerinnen wird auch diese Eingruppierung von der Entgeltgruppe 1 auf EG 2 angepasst.

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

270-271

Gogenkroghalle, Raumpfleger/in

Für die Eingruppierung aller Raumpflegerinnen wird die Entgeltgruppe 2 TVöD aufgenommen. Eine Höhergruppierung von der EG 1 in die EG 2 wird möglich.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

287-293

Bauhof, Gärtner/in

Eine neue Vollzeitstelle für eine/n Gärtner/in wird eingeplant. Der begründete Antrag des Bauamtes liegt als Anlage bei.

 

47.000

294

Bauhof, Baumkontrolleur

Eine neue Vollzeitstelle für eine/n Gärtner/in wird zur Übernahme der Funktion Baumkontrolleur/in eingeplant. Der begründete Antrag des Bauamtes liegt als Anlage bei.

 

48.700 €

309-310

Bauhof, Raumpfleger/in

Für die Eingruppierung aller Raumpflegerinnen wird die Entgeltgruppe 2 TVöD aufgenommen. Eine Höhergruppierung von der EG 1 in die EG 2 wird möglich.

 

siehe im Anschluss an die Tabelle

 

 

Erläuterung zur Anhebung der Eingruppierung in der Gebäudereinigung von der Entgeltgruppe 1 auf die Entgeltgruppe 2

 

Die Gebäudereinigung der städtischen Liegenschaften geschieht bis auf wenige Ausnahmen:

  • Küstengymnasium externe Kräfte und eine städtische Raumpflegerin
  • Mehrzweckgebäude am Markt
  • öffentliche WC-Anlagen Bahnhof, Netzplatz, Seglerhafen und Gogenkrog

durch eigene Kräfte. Insgesamt werden momentan 41 Personen in der Reinigung folgender Bereiche eingesetzt:

  • Rathaus, Alt- und Neubau
  • Gebäude Amt 2, Waschgrabenallee
  • Gebäude Bauamt
  • Räumlichkeiten Rosenstraße, GB
  • Feuerwehr
  • Grundschule
  • Förderschule
  • Gemeinschaftsschule
  • Küstengymnasium
  • Cap-Arcona-Museum
  • Stadtarchiv
  • Volkshochschule
  • ZeiTTor
  • Bücherei
  • Familientreff
  • Jugendcafé
  • Jugendtreff
  • KiTa Schatzinsel
  • KiTa Wasserturm
  • KiTa Kaiserholz
  • KiTa Kiebitzberg
  • Gogenkroghalle
  • Bauhof.

 

Um Reinigungskräfte für eine Beschäftigung bei uns zu gewinnen müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden. Die Zeiten, in denen eine Auswahl unter vielen Bewerber*innen schwer fiel, sind seit vielen Jahren vorbei. Von potentiell Interessierten werden immer wieder die bei uns schlechteren finanziellen Konditionen, das zu geringe Volumen der wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Lage der Arbeitszeiten genannt. Unsere eigentlich guten Argumente für eine Beschäftigung im Dienst der Stadt Neustadt in Holstein (fairer Arbeitgeber, Zusatzversorgung, Arbeit vor Ort, Teamarbeit, Gesundheitsmanagement) laufen ins Leere, wenn wir in Konkurrenz zur Reinigung von Ferienobjekten treten müssen. Hier werden deutlich bessere Entgelte geboten, die insbesondere auf den ersten Blick verlockend wirken. Zudem liegt der Zeitpunkt für die zu erbringende Arbeitsleistung bei der Reinigung von Ferienunterkünften (Abreise 10.00 Uhr) häufig günstig für die Bewerber/innen, besser als z.B. erst nach Schulschluss die Arbeit aufzunehmen.

 

Noch schwieriger gestaltet sich die Suche nach Vertretungskräften für spontan aufgetretene Ausfälle von Kolleginnen, da nicht von vornherein die Dauer der Beschäftigung festgelegt werden kann. Selbst wenn darin kein Problem gesehen würde folgen die Argumente der Bezahlung, des Stundenumfangs und die ungünstige Lage der Arbeitszeit. Um in Vertretungsfällen verlässlicher für eine Reinigung sorgen zu können, soll eine neue Stelle für die Beschäftigung von zwei Teilzeitkräften eingerichtet werden. Die hier auflaufenden Vertretungsfälle summieren sich zu mehr als den beantragten 39 Springerstunden. Die Einstellungen könnten unbefristet und mit einem interessanten Stundenvolumen erfolgen. Die Kräfte aus diesem „Springerpool“ werden vor allem in den KiTas und Schulen zum Einsatz kommen, da hier sensible Reinigungsreviere vorliegen.

So sollten in den Einrichtungen stets einwandfreie hygienische Bedingungen herrschen. Dieser Zustand kann momentan häufig nur dadurch erreicht werden, dass z.B. in den KiTas die pädagogischen Kräfte diese Arbeiten mit ausführen. Auch in der Mittagsverpflegung der Kindertagesstätten werden die Springerkräfte eingesetzt und können so die Ausgabe der Verpflegung sicherstellen und das pädagogische Personal wird nicht zusätzlich belastet. In den „Bürobereichen“ haben sich die Kolleginnen und Kollegen zwischenzeitlich daran gewöhnt, dass bei Ausfällen mangels zur Verfügung stehender Vertretungskräfte die Reinigung unterbleibt oder sich auf das Wesentliche beschränkt. Um unseren Mitarbeiterinnen in der Raumpflege hinsichtlich der Einkommensmöglichkeiten bessere Angebote machen zu können, haben wir mehrere Reinigungsreviere und Einsatzstellen zu einer Beschäftigung zusammengefasst; in der Spitze sind es drei verschiedene Bereiche gewesen. Dies bedeutet im Vertretungsfall dieser Kraft, ohne auf einen Springerpool zurückgreifen zu können, die meist spontane Regelung zur Besetzung von drei Revieren. Das führt regelmäßig dazu, dass Reviere ungereinigt bleiben müssen. Für viele der Reinigungskräfte ist die Tätigkeit in unserer Stadtverwaltung nicht auskömmlich zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Sie üben eine weitere Beschäftigung aus oder erhalten ergänzende Sozialleistungen. Je geringer das angebotene Stundenvolumen einer Beschäftigung ist, umso weniger interessant ist es auch durch die Anrechnung des Verdienstes auf die Sozialleistungen.

 

Reinigungsunternehmen wie auch Zeitarbeitsfirmen sind nach einer Abfrage nicht daran interessiert, spontan in Vertretungsfällen einzuspringen. Dieses hohe Maß an Flexibilität kann nicht bedient werden, es ist für die Unternehmen nicht kalkulierbar. Selbst an der Übernahme einer längeren aber dennoch vorübergehenden Reinigungstätigkeit (z.B. Museum ZeiTTor im Sommer während der Urlaubsphase) besteht kaum Interesse. Für die Übernahme der Reinigung der öffentlichen WC-Anlage auf dem Marktplatz durch ein uns bekanntes Unternehmen musste sehr geworben werden. Denn auch den Unternehmen fehlt es an einsetzbarem Personal. Der Agentur für Arbeit gelingt es nicht, Bewerber zu uns zu führen. Von dort erhalten wir regelmäßig Fehlanzeige. Die aktuelle Stellenausschreibung „Reinigungsfachkraft“ der Stadtwerke hat drei Bewerberinnen angesprochen, die Unterlagen eingereicht haben. Diesen Bewerberinnen sagte der Zeitpunkt der Reinigung nachmittags, das Volumen von 18 Wochenstunden, die unbefristete Tätigkeit sowie die Möglichkeit mit ihrer weiteren Beschäftigung fortzufahren, zu. Vielleicht würde unser Angebot einer unbefristeten „Springerstelle“ ebenso erfolgreich verlaufen.

 

Der Stellenplan 2020 enthält viele Fußnoten, mit denen die sogenannten ku-Vermerke, „künftig umzuwandeln nach EG 1“, gelöscht werden sollen. Mit der Löschung der Vermerke wird auch im Falle einer Nachbesetzung ein Entgelt nach Gruppe 2 TVöD ermöglicht. Parallel dazu weisen andere Fußnoten auf eine Anhebung der jeweiligen Stelle von Entgeltgruppe 1 nach Entgeltgruppe 2 TVöD hin. Damit würde es insgesamt keine Bezahlung mehr nach EG 1 geben, denn andere Positionen wie die der Servicekräfte Mittagsverpflegung, Kassenkräfte und Aufsichten im ZeiTTor bedürfen ebenso trotz einfacher Tätigkeiten auf der Stelle einer fachlichen Einarbeitung, die über eine sehr kurze Einweisung hinausgehen. Die Raumpflegerinnen werden im Umgang mit Reinigungsmitteln geschult und unterwiesen, es erfolgt eine Einweisung in die jeweiligen Reinigungsreviere, Hygienevorschriften werden vermittelt und teilweise erfolgt eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. All diese Umstände rechtfertigen nach der Entgeltordnung eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 2 TVöD. So machen es ebenso viele andere öffentliche Arbeitgeber, auch in direkter Nachbarschaft. Da dort auch unsere potentiellen Bewerber/innen wohnen könnten, wäre die Bezahlung nach EG 1 TVöD in Neustadt in Holstein im Wettbewerb um Personal ein Nachteil.

 

Weitere Fakten zu den Kosten:

  • Ein derzeit für uns tätiges Reinigungsunternehmen verlangt je Stunde 27 € brutto, wenn wir das Material stellen, dies ohne Zuschläge für Sonntagsarbeit (75%)
  • Eine Stunde Eigenreinigung kostet uns in der Entgeltgruppe 2 (z.B. Stufe 3 mit dreijähriger Berufserfahrung) momentan brutto 18,13 €, in der Entgeltgruppe 1 Stufe 3 kostet eine Stunde 14,84 brutto
  • Ein Unternehmer rechnet demnach im Vergleich mit einem Aufschlag von 50% unter Berücksichtigung einer Bezahlung nach EG 2
  • Unter Annahme eines Vertretungsaufwandes für Ausfallzeiten (durch Urlaub (30 Tage) und Krankheit (großzügig betrachtet 15 Tage unter Entgeltfortzahlung) einer Kraft in Höhe von 13% und Berücksichtigung von 15% für Gemeinkosten ergibt sich ein Kostensatz von 23,20 €/je Stunde in der EG 2 Stufe 3
  • Im Falle einer Eingruppierung in die EG 2 unter Berücksichtigung aller Kosten können wir um Vergleich zur Fremdreinigung unter Annahme des o.g. je Stunde knappe 4 € sparen

 

Ein ganz klarer Vorteil der Eigenreinigung ergibt sich, wenn man die Perspektive des eingesetzten städtischen Personals einnimmt. Man wird die Arbeitsplatzsicherheit, den festen Beschäftigungsort mit einer Verbundenheit zum Reinigungsobjekt, die Arbeitsbedingungen, das kollegiale Umfeld, den TVöD mit seinen Annehmlichkeiten (z.B. Urlaub, Befreiungstatbestände, Sonderzuwendung), die ganzjährige unterbrechungslose Beschäftigung, die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und die Leistungsorientierte Bezahlung entdecken müssen. Dies sind gute Argumente, bestrebt zu sein, eine ordentliche Reinigungsleistung abzuliefern. Auch Besonderheiten wie die Bedienung der Alarmanlage im ZeiTTor, können durch eigene Kräfte anscheinend besser gewährleistet werden. Beim Einsatz durch Fremdfirmen ist es zu häufigen Fehlalarmen gekommen und damit verbunden Beschwerden aus der Bevölkerung. Hier ist ein möglicher Grund, dass sich nicht mit dem Objekt identifiziert wurde oder das Fremdpersonal wechselt und eine vernünftige Übergabe nicht stattgefunden hat.

 

Die Fremdfirmen beabsichtigen, Objektpreise vertraglich zu vereinbaren. Zuvor werden die Kosten für ein Angebot nach der erforderlichen Reinigungszeit unter Berücksichtigung mittlerer Bearbeitungszeiten kalkuliert. Dann ist aber zu beobachten, dass diese Einsatzzeiten in dem Umfang nicht geleistet werden. Den in den Objekten eingesetzten Kräften wird die kalkulierte Zeit nicht gegeben, die Unternehmermarge steigt.

 

Wir möchten trotz aller Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung die Reinigung in Eigenregie fortführen und künftig mit verbesserten finanziellen Konditionen nach Entgeltgruppe 2 TVöD attraktiver werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Mitarbeiterinnen, die bereits vor dem Inkrafttreten des TVöD in 2005 bei uns beschäftigt waren, aus dem erworbenen Besitzstand heraus ein Entgelt nach Gruppe 2 erhalten und nach diesem Zeitpunkt Eingestellte nach Entgeltgruppe 1 bezahlt werden. Warum gleiche Tätigkeiten ungleich bezahlt werden, ist schwerlich zu vermitteln und wird der Personalgewinnung eines „fairen“ Arbeitgebers nicht gerecht. Die höhere Eingruppierung in die Entgeltgruppe 2 verursacht Gesamtkosten in Höhe von 118.000 €. .

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Stellenplan der Stadt Neustadt in Holstein für das Haushaltsjahr 2020 wird wie vorgelegt beschlossen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 € 13.064.900

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

  • Veränderungsliste zum Stellenplan 2020
  • Stellenplan 2020
  • Antrag Sachgebiet Steuern
  • Anträge des Bauamtes
  • OGS Grundschule, Personalplanung des Amtes 2
  • Personalplanung KiTa Wasserturm und Schatzinsel
  • Personalplanung KiTa Kaiserholz und Kiebitzberg