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Vorlage - VO/2315/19-1  

 
 
Betreff: Billigung der Nachkalkulationen 2018 und Vorkalkulationen 2020 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Tourismusausschuss Herr CremerBezüglich:
VO/2315/19
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:122 Sachgebiet Steuern
Bearbeiter/-in: Cablitz, Petra   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
12.12.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Nachkalkulationen 2018 und Vorkalkulationen 2020 des Tourismusbeitrags und der Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) wurden von der Firma Kubus GmbH anhand einer Präsentation dem Tourismusausschuss am 19.11.2019 erläutert.

 

Folgende Änderungen wurden im Rahmen der Vorberatung vorgenommen:

 

Tourismusbeitrag:

  • Die Einwohnerzahl wurde aktualisiert, so dass sich das Verhältnis ‚Anreisen Einwohner‘ zu ‚Anreisen Gäste‘ verschoben hat. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt in Holstein 25,54 % (statt 27,38 %) ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zur Kur- und Erholungszwecken im Erhebungsgebiet bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen trägt. Der restliche anderweitig nicht gedeckte Aufwand in Höhe von 74,46 % (statt 72,62 %) wird wiederum zu 97,75 % von der Kurabgabe und zu 2,25 % von der Tourismusabgabe gedeckt.
  • Der Deckungsbedarf 2020 (Gesamtaufwendungen Tourismusbeitrag abzgl. städtischer Eigenanteil und Über-/Unterdeckung) beträgt nun 1.314.548 € netto (statt 1.321.333 € netto). Der städtische Eigenanteil sinkt auf 503.798 € netto (statt 551.672 € netto).
  • Die Überdeckung der Nachkalkulation Tourismusbeitrag 2018 wird in voller Höhe auf die Vorkalkulation 2020 umgelegt.
  • Der Abgabenzeitraum wird um die Monate April, Oktober und Dezember erweitert, so dass die Tourismusabgabepflicht vom 01.04.-31.10. sowie 01.-31.12. e.J. gilt.
  • Die Gewichtung der Nebensaison wird auf 60 % der Hauptsaison festgelegt.
  • Durch die oben genannten Anpassungen wird empfohlen, im Jahr 2020 einen Tourismusbeitrag von 2,50 € in der Hauptsaison (01.06.-31.08.) und 1,50 € in der Nebensaison (01.04.-31.05., 01.09.-31.10., 01.-31.12.) zu erheben. Der pauschalierte Saisontourismusbeitrag (28 Tage Hauptsaison) beläuft sich auf 70 €.

 

 

Tourismusabgabe:

  • Dadurch, dass der nicht gedeckte Aufwand im Bereich Tourismusbeitrag in Höhe von 74,46 % zu 97,75 % von der Kurabgabe und zu 2,25 % von der Tourismusabgabe gedeckt wird, ergibt sich auch bei der Tourismusabgabe eine Veränderung der Beitragshöhe.
  • Der Deckungsbedarf der Vorkalkulation 2020 beträgt nun 320.457 € netto (statt 327.207 € netto). Der städtische Eigenanteil sinkt auf 131.406 € netto (statt 134.231 € netto).
  • Es wird empfohlen, den Beitragssatz für die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) von 24,03 € auf 25,20 € (statt 25,70 €) anzuheben.

 

Der Bericht der Kubus GmbH sowie die Übersicht der Nachkalkulationen 2018 und Vorkalkulationen 2020 ist der Vorlage beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) werden gebilligt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

finanzielle Auswirkungen s. VO/2314/19-1

 

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Anlage/n:

Übersicht Nachkalkulationen 2018 und Vorkalkulationen 2020 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)

 

Bericht Kubus GmbH 2019

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Übersicht NK VK 2018-20 (266 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Bericht Kubus GmbH 2019 (1941 KB)      
Stammbaum:
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