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Vorlage - VO/2327/19  

 
 
Betreff: Abwassergebührenkalkulation
1. Festlegung des Kalkulationszeitraumes
2. Genehmigung der Gebührennachkalkulation 2018

Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
11.11.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
12.12.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Zu 1: Gemäß des §6 (2) KAG SH kann ein Kalkulationszeitraum von bis drei Jahren zugrunde gelegt werden. Eine sich am Ende des Kalkulationszeitraumes aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebende Kostenüber- oder –unterdeckung ist innerhalb der auf die folgenden drei Jahre auszugleichen. Der Zeitraum für den Ausgleich kann unabhängig davon gewählt werden, welcher Zeitraum der Kalkulationsperiode zugrunde gelegt wurde, in der die Abweichung auftritt.

 

Der einjährige Kalkulationszeitraum hat den Vorteil, dass schneller auf Kostenänderungen reagiert werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2: Die Betriebskosten des Abwasserbetriebes in 2018 belaufen sich auf 2.809.401,88 €. Die Gesamtkosten betragen 4.175.572,97 €. Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Kostenpositionen:

 

Betriebskosten

2018

Personalkosten

846.139,19 €

Materialkosten

948.994,82 €

Sonstige Kosten und Umlagen

1.014.267,87 €

GESAMT

2.809.401,88 €

 

 

Kostenartengruppen

2018

Betriebskosten

2.809.401,88 €

Kalkulatorische Abschreibungen

1.323.510,17 €

Kalkulatorische Zinsen

42.660,92 €

GESAMT

4.175.572,97 €

 

Die Kostenunterdeckung in Höhe von 23.184,93 € wurde der Rücklage aus kalkulatorischen Einnahmen (Substanzerhaltungsrücklage) entnommen. Die vollständige Gebührenkalkulation kann bei den Stadtwerken eingesehen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag:

1. Unter Berücksichtigung des §6 (2) KAG SH wird für die Kalkulation der Gebühren Schmutzwasser und Niederschlagswasser ein Kalkulationszeitraum von einem Jahr gewählt. Der Ausgleich einer Kostenüber- bzw. –unterdeckung kann in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren erfolgen.

2. Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2018 wird festgestellt. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine