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Auszug - Haushaltssatzung 2020 nebst -plan  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 20
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2337/19-1 Haushaltssatzung 2020 nebst -plan
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/2337/19
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester erläutert ausführlich den Beratungsverlauf im Hauptausschuss und verliest den Beschlussvorschlag.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Schmidt geht auf die Entwicklung der Gesamtverschuldung ein. Die Stadt habe kein Einnahme-, sondern ein Ausgabe- und Umsetzungsproblem. Weder Einsparungen noch die Generierung neuer Einnahmequellen seien zu diesem Haushalt auszumachen. Die CDU-Fraktion habe stets auch kritische Ideen zur Ausgabenkürzung unterbreitet, aber keine Mehrheiten gefunden. Die Stadt komme mit dem Steueraufkommen nicht aus, um ihre Ausgaben zu finanzieren. Zwar sei der Haushalt trotz Verzichts auf neuerliche Erhöhung der Hebesätze noch ausgeglichen, aber man müsse realisieren, dass dieser Haushalt nur auf Pump bewerkstelligt werden konnte und nicht zukunftsfähig sei. Er führt zu einzelnen Rahmendaten aus und weist auf den Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen hin. Der Kreis senke wiederholt die Kreisumlage und lege zudem für finanzschwache Kommunen einen Strukturfonds auf. Zwar werde Neustadt in Holstein voraussichtlich hieraus Zuwendungen beziehen können, aber es sei bedenklich, dass die Stadt sich damit als finanzschwach darstelle. Herr Schmidt kritisiert, dass es der Verwaltung nach wie vor nicht gelungen sei, die gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsvereinbarungen mit den Kindertagesstättenträgern durchzuführen und fordert eine umgehende Umsetzung. Entgegen der Verpflichtung, nur gegenfinanzierte Maßnahmen durchzuführen, sei überdies die defizitäre Durchführung der OGS in Eigenregie beschlossen worden. Die Kita-Reformierung berge weitere gegenwärtig nicht bestimmbare Risiken, die Zweitwohnungssteuereinnahmen seien mit einem Fragezeichen zu versehen. Alle Fraktionen seien aufgefordert, ernsthafte Konsolidierungsschritte einzuleiten. Die Haushaltsberatungen könnten auch in den Fachausschüssen nicht mehr wie bisher durchgeführt werden, um einen nachhaltigen, zukunftsfähigen Haushalt aufzustellen; lediglich Einsparungen von 1% des Gesamtvolumens seien erzielt worden.

 

Herr Dr. Böckenhauer weist auf die Schwierigkeiten des diesjährigen Haushaltsausgleichs hin. Das ambitionierte Investitionsprogramm fordere seinen Tribut. Die anstehenden Aufgaben erforderen mehr Personal und erhöhen die Personalkosten. Die Trägerschaft der OGS durch die Stadt ermögliche Vorteile durch die Übernahme der dort bereits Beschäftigten. Einflussmöglichkeiten wären so bei der Vergabe nicht gegeben. Ein erneuter Verzicht auf Hebesatzerhöhungen sei für die kommende Haushaltsplanung fraglich, dürfe aber keine heilige Kuh darstellen. Begehrlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu den Straßenausbaubeiträgen seien nachvollziehbar, aber durch das Land geweckt worden, das den Kommunen den schwarzen Peter der Kompensierung zugeschoben habe. Neustadt in Holstein sei dabei bereits alleine schon durch die Trägerschaft der Schulen und Kindertagesstätten finanziell am Rande der Leistungsfähigkeit. Daneben seien auch Investitionen für den sozialen Wohnungsbau wichtig. Die vorgenommenen Anstrengungen der Stadt und Stadtwerke um den Klimaschutz mit ihren Einzelprojekten könnten nur ein erster Schritt sein. Weitere systemische Schritte müssten folgen, auch hinsichtlich der Bewertung der Klimaverträglichkeit bei allen Beschlüssen der Selbstverwaltung. Die Einstellung einer Nachhaltigkeitsmanagerin bzw. eines Nachhaltigkeitsmanagers werde insofern begrüßt. Die Fraktion B‘90/GRÜNE dankt der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und wird dem Haushalt zustimmen.

 

Herr Reichert umreißt das Volumen des aktuellen Haushalts und vergleicht diesen mit dem des Jahres 2015. Die Entwicklung sei als rasant zu bezeichnen. Neben zu erfüllenden Richtlinien und übertragenen Aufgaben des Bundes und des Landes erfordere die OGS weiteres Personal. Die anstehenden Investitionen des umfangreichen Maßnahmenkatalog, den die Stadt sich aufgestellt habe, begründen die Kreditaufnahmen. Es bleibe zu hoffen, dass die Einnahmen im Gewerbesteuer- und Einkommensteuerbereich nicht einbrechen werden. Die Konsolidierungsbemühungen ließen sich auch an der 6-stündigen Vorberatung des Hauptausschusses festmachen. Letzlich sei ein respektables Ergebnis vorgelegt worden. Es sei richtig und wichtig, dass bei den Zuschüssen und Zuweisungen an Vereine und Verbände keine Reduzierungen vorgenommen wurden. Die BGN-Fraktion werde dem Haushalt zustimmen.

 

Herr Greve zieht Vergleiche mit der seinerzeit schwierigen Haushaltssituation des Kreises Ostholstein und weist darauf hin, dass sich auch dort die Situation gebessert habe. Sich dem Haushalt der Stadt nicht zu stellen oder gar gegen ihn zu stimmen, bringe nichts. Der sich hieraus erwachsenden Verantwortung müsse man sich stellen. Sparbemühungen dürften sich nicht auf den sozialen Bereich auswirken. Die im Hauptausschuss mit der Vorlage VO/2307/19 am 10.10.2019 behandelten Planungsdaten des Haushalts zeichneten ein noch weitaus düstereres Bild. Der ausgeglichene Haushalt sei insofern ein Indiz für die Konsolidierungsbemühungen der Selbstverwaltung und Verwaltung. Weiter führt Herr Greve zu den Investitionen des Kreises zum dortigen Verwaltungsneubau, der Kreisumlage und der Ergebnisrücklage des Kreises aus. Die SPD-Fraktion werde dem Haushalt zustimmen.              /Einwendung s. Folgeprotokoll Hp 06.03.20

 

Herr Kraatz zeigt auf, dass sich die Konsolidierungsbemühungen aktuell vorrangig auf den Zeitraum der Haushaltsplanung beschränken würden. Ziel müsse es sein, diese Aktivitäten auf das gesamte Jahr zu verteilen. Als ehemaliges Ratsmitglied einer nordrhein-westfälischen Kommune mit Nothaushalt warne er davor, sich kaputtsparen zu wollen. Auch die FDP-Fraktion werde dem Haushalt zustimmen.

 

Bürgermeister Spieckermann zeigt die in jüngster Zeit angeschobenen und abgeschlossenen Projekte und Planungen auf. Auch wenn stets die Finanzen im Auge zu behalten seien, könne man gut und gerne mit dem Erreichten zufrieden sein. Der Verwaltung sei es trotz aller vorgebrachter Kritik gelungen, das im Oktober noch dem Hauptausschuss aufgezeigte Defizit von 2 Mio. € in die Vorlage eines ausgeglichenen Haushalts umzuwandeln.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung auf Antrag des CDU-Vorsitzenden für eine Pause von 17:45 bis 17:52 Uhr.

 

Herr Schmidt erläutert, dass die CDU-Fraktion in ihrer Fraktionssitzung zwar den Beschluss gefasst habe, den Haushalt abzulehnen, aber unter der Vorgabe, dass die in seiner Rede aufgeführten Defizite durch die Verwaltung noch in 2020 abgearbeitet werden, diesem doch zustimmen werde.

 

 

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Beschluss:  

Die Haushaltssatzung 2020 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

39.346.300 €

 

in der Ausgabe auf

39.346.300 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

19.423.700 €

 

in der Ausgabe auf

19.423.700 €

festgesetzt.

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

13.389.600

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

29.145.800 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

215,33

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 33 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0

 

 

 

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