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Vorlage - VO/2337/19-1  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2020 nebst -plan
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/2337/19
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
12.12.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 wurde am 20. November 2019 im Hauptausschuss beraten und mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschlossen.

 

Die als Tischvorlage eingereichten Veränderungen und die im Hauptausschuss beschlossenen zusätzlichen Änderungen wurden in der jetzt vorgelegten Fassung berücksichtigt.

 

Die Erläuterungen zum Haushaltsplan können dem Vorbericht entnommen werden.

 

Der Stellenplan, das Investitionsprogramm, die Einnahmen- und Ausgabenplanung des Sondervermögens Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neustadt in Holstein, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der BIS GmbH sowie deren Auszüge aus den Jahresabschlüssen 2018 sind Bestandteile beziehungsweise Anlagen des Haushaltsplanes 2020.

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2020 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

39.346.300 €

 

in der Ausgabe auf

39.346.300 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

19.423.700 €

 

in der Ausgabe auf

19.423.700 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

13.389.600

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

29.145.800 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

215,33

 

 

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich hh_2020_final_web (8584 KB)      
Stammbaum:
VO/2337/19   1. Entwurf Haushaltssatzung 2020 nebst -plan   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/2337/19-1   Haushaltssatzung 2020 nebst -plan   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich