Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 wurde am 20. November 2019 im Hauptausschuss beraten und mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschlossen.
Die als Tischvorlage eingereichten Veränderungen und die im Hauptausschuss beschlossenen zusätzlichen Änderungen wurden in der jetzt vorgelegten Fassung berücksichtigt.
Die Erläuterungen zum Haushaltsplan können dem Vorbericht entnommen werden.
Der Stellenplan, das Investitionsprogramm, die Einnahmen- und Ausgabenplanung des Sondervermögens Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neustadt in Holstein, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der BIS GmbH sowie deren Auszüge aus den Jahresabschlüssen 2018 sind Bestandteile beziehungsweise Anlagen des Haushaltsplanes 2020. Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2020 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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