1. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Siedenkroog“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
18.11.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Siedenkroog“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
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12.12.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 22 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Siedenkroog“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):
gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40
davon anwesend: 34
Ja-Stimmen: 34Nein-Stimmen: 0Stimmenthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.