Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Fassung aufgestellt.
18.11.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutz-gesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Fassung aufgestellt.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
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12.12.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Fassung aufgestellt.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Herr Strube ist bei der Abstimmung nicht anwesend.