1. Unter Berücksichtigung des §6 (2) KAG SH wird für die Kalkulation der Gebühren Schmutzwasser und Niederschlagswasser ein Kalkulationszeitraum von einem Jahr gewählt. Der Ausgleich einer Kostenüber- bzw. –unterdeckung kann in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren erfolgen.
2. Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2018 wird festgestellt.
11.11.2019 - Stadtwerkeausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Unter Berücksichtigung des §6 (2) KAG SH wird für die Kalkulation der Gebühren Schmutzwasser und Niederschlagswasser ein Kalkulationszeitraum von einem Jahr gewählt. Der Ausgleich einer Kostenüber- bzw. –unterdeckung kann in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren erfolgen.
2. Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2018 wird festgestellt.
Dokument20
Seite 1
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Dokument21
Seite 1
12.12.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1Unter Berücksichtigung des §6 (2) KAG SH wird für die Kalkulation der Gebühren Schmutzwasser und Niederschlagswasser ein Kalkulationszeitraum von einem Jahr gewählt. Der Ausgleich einer Kostenüber- bzw. -unterdeckung kann in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren erfolgen.
2.Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2018 wird festgestellt.