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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 20.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
VO/0865/13  
Ö 2  
Wahl der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers (Bericht StvV: Alterspräsident Herr Struck)  
VO/0866/13  
Ö 3  
Verpflichtung der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers und Einführung in die Tätigkeit (Bericht StvV: Alterspräsident Herr Struck)  
VO/0867/13  
Ö 4  
Verpflichtung der Stadtverordneten und Einführung in die Tätigkeiten (Bericht StvV: Neue/r Bürgervorsteher/in)  
VO/0869/13  
Ö 5  
Neufassung der Hauptsatzung (Bericht StvV: Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/0941/13  
Ö 6  
Wahl der/des 1. und 2. Stellvertreterin oder Stellvertreters der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers (Bericht StvV: Neue/r Bürgervorsteher/in)  
VO/0868/13  
Ö 7  
Wahl einer Ersten Stadträtin oder eines Ersten Stadtrates und einer/eines zweiten Stellvertreterin/Stellvertreters der Bürgermeisterin (Bericht StvV: Neue/r Bürgervorsteher/in)  
VO/0870/13  
Ö 8  
Vereidigung der Ersten Stadträtin oder des Ersten Stadtrates und der zweiten Stellvertreterin oder des zweiten Stellvertreters der Bürgermeisterin (Bericht StvV: Neue/r Bürgervorsteher/in)  
VO/0871/13  
Ö 9  
Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder der ständigen Ausschüsse (Bericht StvV: Neue/r Bürgervorsteher/in)  
VO/0872/13  
Ö 10  
Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse (Bericht StvV: Neue/r Bürgervorsteher/in)  
VO/0873/13  
Ö 11  
Bestellung einer Protokollführerin und einer stellvertretenden Protokollführerin (Bericht StvV: Bürgermeisterin Dr. Batscheider)  
VO/0874/13  
Ö 12  
Wahl des Wahlprüfungsausschusses (Bericht StvV: Neue/r Bürgervorsteher/in)  
VO/0938/13  
Ö 13  
Einwohnerfragestunde      
Ö 14  
Niederschrift der Sitzung vom 25.04.2013  
SI/0970/13  
Ö 15  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 25.04.2013  
SI/0970/13  
Ö 16  
31. Änderung des Flächennutzungsplanes (südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: neu gewählte/r Ausschussvorsitzende/r)  
Enthält Anlagen
VO/0946/13  
Ö 17  
Bebauungsplan Nr. 83 (südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: neu gewählte/r Ausschussvorsitzende/r)
Enthält Anlagen
VO/0947/13  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.

2.              Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

 

   
    23.05.2013 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, und mit folgenden weiteren Änderungen gebilligt:

              Die Bebauung beiderseits der Planstraße A soll von „zwingend II-geschossig“ auf II-III-geschossig erhöht werden, oberhalb des III. Vollgeschosses sind Geschosse nur ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn die Dachneigung mindestens 25° beträgt. Die Festsetzung zur Mindestdachneigung (> 25°) soll entfallen. Die Wohnnutzung im Erdgeschoss soll maximal 70 % betragen.

              Die Baugrenzen sollen so verändert werden, dass der in der Sitzung vorgestellte Bebauungsvorschlag der Firma Semmelhaack realisiert werden kann, der Geltungsbereich des B-Planes soll entsprechend angepasst werden.

              Südlich der Planstraße G wird die Geschossigkeit von max. I auf max. II erhöht.

              Die festgesetzte GRZ soll für Terrassen nur ausnahmsweise um 20 % überschritten werden können (Textziffer 2.1 (1)).

              Die Festsetzung zur externen Ausgleichsfläche (Textziffer 8.5) soll entfallen.

              2.              Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 8              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0             

abwesend: 1 (Boy Hoff wegen Befangenheit)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B-Plan Nr 83 Bebauungsvorschlag Semmelhaack (1375 KB)      
   
    20.06.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 17 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Antrag von Herrn Greve, SPD-Fraktion (Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne unter 2. letzter Satz)

Beschluss:

1.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, und mit folgenden weiteren Änderungen gebilligt:

              Die Bebauung beiderseits der Planstraße A soll von „zwingend II-geschossig“ auf II-III-geschossig erhöht werden, oberhalb des III. Vollgeschosses sind Geschosse nur ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn die Dachneigung mindestens 25° beträgt. Die Festsetzung zur Mindestdachneigung (> 25°) soll entfallen. Die Wohnnutzung im Erdgeschoss soll maximal 70 % betragen.

              Die Baugrenzen sollen so verändert werden, dass der in der Sitzung vorgestellte Bebauungsvorschlag der Firma Semmelhaack realisiert werden kann, der Geltungsbereich des B-Planes soll entsprechend angepasst werden.

              Südlich der Planstraße G wird die Geschossigkeit von max. I auf max. II erhöht.

              Die festgesetzte GRZ soll für Terrassen nur ausnahmsweise um 20 % überschritten werden können (Textziffer 2.1 (1)).

              Die Festsetzung zur externen Ausgleichsfläche (Textziffer 8.5) soll entfallen.

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.
Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

4    Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist angenommen.

 

Ö 18  
Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen), hier: Abwägung und Beschluss über eingeschränkte Beteiligung gem. § 4 Abs. 3 Satz 4 BauGB (Bericht StvV: neu gewählte/r Ausschussvorsitzende/r)  
Enthält Anlagen
VO/0950/13  
Ö 19  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: neu gewählte/r Ausschussvorsitzende/r)  
Enthält Anlagen
VO/0948/13-1  
Ö 20  
Jahresabschluss 2012 Stadtwerke (Bericht StvV: neu gewählte/r Ausschussvorsitzende/r)
Enthält Anlagen
VO/0953/13  
Ö 21  
Anfragen und Verschiedenes      
N 22     (nichtöffentlich)