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Auszug - Bebauungsplan Nr. 83 (südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/0947/13 Bebauungsplan Nr. 83 (südlicher Lübscher Mühlenberg),
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr BrodowskiAktenzeichen:3-610-15/86
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Hoff und Herr Rukat erklären gem

Herr Hoff und Herr Rukat erklären gem. § 22 GO und verlassen für die Zeit der Beratung dieses TOP den Sitzungsraum.

 

Bericht

Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.

 

Frau Weise wird das Wort erteilt. Sie erläutert die Änderungen des B-Planes Nr. 83 aufgrund des erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses anhand der Pläne.

 

Herr Weber verliest den Beschlussvorschlag.

 

Bürgerbeteiligung: keine

Diskussion:

Herr Heckel stellt den Antrag auf Rückverweisung des TOP 17 in die Ausschüsse. Er begründet den Antrag mit fehlender Planung eines Fußgängerüberweges am Ostring und mit unzureichendem fehlendem Lärmschutz.

 

Herr Greve gibt für die SPD-Fraktion eine Stellungnahme ab und stellt den Antrag, den letzten Satz des vorgelegten Beschlussvorschlages zu streichen. Es soll so die Möglichkeit geschaffen werden, für den gesamten Bereich Änderungswünsche oder Bedenken zu unterbreiten und nochmals zu diskutieren.

 

Erster Stadtrat Kasten fasst zusammen, dass wenn der letzte Satz des Beschlussvorschlages entfällt, erneut die Möglichkeit geschaffen werde, im Bau- und Planungsausschuss Änderungen vorzutragen und abzuwägen. Dem Antrag von Herrn Greve sollte zugestimmt werden.

 

Herr Weber stimmt dem Antrag von Herrn Greve ebenfalls zu.

 

Frau Weise wird das Wort erteilt.

Sie erklärt, dass die Hochrechnung zur Verkehrszählung durch den Verkehrsgutachter korrekt sei. Für die Verwaltung sei die Verkehrssicherheit auch nicht ausreichend gewährleistet. Die Straßenverkehrsbehörde sieht jedoch derzeit keine Notwendigkeit eines Fußgängerüberweges am Ostring.

Die Kosten für die Herstellung eines Fußgängerüberweges werden derzeit parallel zur Aufstellung des B-Planes für einen Folgekostenvertrag erarbeitet, der mit dem Grundstückseigentümer auszuhandeln sein wird. Dieser Folgekostenvertrag enthält auch bei Bedarf die Kosten der Lichtsignalanlage.

 

Frau Zimmler fragt nach, ob die Höchstgeschwindigkeit 60 km/h auf dem Ostring bleiben wird.

 

Frau Weise erläutert, dass die Straße Ostring bei einer beidseitigen Bebauung zu einer innerörtlichen Straße wird, für die 50 km/h beantragt werden kann.

 

Bürgervorsteher Sela lässt abstimmen.

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90//Die Grünen

Rückverweisung des TOP 17 in die Ausschüsse.

 

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

 

 

Beschluss:

Antrag von Herrn Greve, SPD-Fraktion (Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne unter 2. letzter Satz)

Beschluss:

1.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, und mit folgenden weiteren Änderungen gebilligt:

              Die Bebauung beiderseits der Planstraße A soll von „zwingend II-geschossig“ auf II-III-geschossig erhöht werden, oberhalb des III. Vollgeschosses sind Geschosse nur ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn die Dachneigung mindestens 25° beträgt. Die Festsetzung zur Mindestdachneigung (> 25°) soll entfallen. Die Wohnnutzung im Erdgeschoss soll maximal 70 % betragen.

              Die Baugrenzen sollen so verändert werden, dass der in der Sitzung vorgestellte Bebauungsvorschlag der Firma Semmelhaack realisiert werden kann, der Geltungsbereich des B-Planes soll entsprechend angepasst werden.

              Südlich der Planstraße G wird die Geschossigkeit von max. I auf max. II erhöht.

              Die festgesetzte GRZ soll für Terrassen nur ausnahmsweise um 20 % überschritten werden können (Textziffer 2.1 (1)).

              Die Festsetzung zur externen Ausgleichsfläche (Textziffer 8.5) soll entfallen.

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.
Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

4    Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist angenommen.