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Auszug - Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen), hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 20.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/0948/13-1 Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen),
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr BrodowskiAktenzeichen:3-610-15/77
  Bezüglich:
VO/0948/13
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Bürgervorsteher Sela führt aus, dass Bürgermeisterin Dr.Batscheider bereits unter TOP 1 berichtet hat, dass zu TOP 19 eine Tischvorlage (siehe Anlage 1) verteilt wurde, mit der die Verwaltung eine Vertagung des Satzungsbeschlusses zum B-plan Nr. 74 vorschlägt, da der vom Bau- und Planungsausschuss geforderte städtebauliche Vertrag noch nicht in den Gremien des Landkreises Göttingen beraten werden konnte.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider berichtet weiterhin, dass der Inhalt des städtebaulichen Vertrages eine dauerhafte touristische Nutzung im B-plan Nr. 74 festschreiben soll. Dazu müsse eine Eintragung der Grunddienstbarkeit und der Baulast in das Grundbuch vorgenommen werden. Der im Bau- und Planungsausschuss am 13.6.2013 zur Beratung vorgelegte städtebauliche Vertrag wurde dem Landkreis Göttingen als Entwurf zugeleitet. Dieser Vertrag konnte bis zur heutigen Sitzung nicht zustande kommen, da die politischen Gremien des Grundstückseigentümers den Vertrag erst in ihrer nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 28.8.2013 beraten können. Aus diesem Grunde kann in der heutigen Sitzung noch nicht über den Satzungsbeschluss B-plan Nr. 74 abgestimmt werden, aber der Abwägungsbeschluss und das Vorberatungsergebnis des Bau- und Planungsausschusses vom 13.6.2013 sollte die Stadtverordnetenversammlung befürwortend zur Kenntnis nehmen.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

keine

 

Beschluss:

Beschluss:

1. Die Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage VO/0948/13-1 (Satzungsbeschluss) wird in die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2013 vertagt.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Abwägungsvorschlag über die während der  eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wie er sich aus der Anlage zu VO/0948/13-1 ergibt sowie das Vorberatungsergebnis des Bau- und Planungsausschusses vom 13.06.2013 zur Kenntnis. 

 

3. Die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt, am 29.08. 2013 über die VO/ 0948/13-1 positiv  zu entscheiden, sofern bis dahin eine schriftliche Zustimmung zur Unterzeichung des städtebaulichen Vertrages zur Eintragung der Grunddienstbarkeit und der  Baulast durch den  derzeitigen Grundstückseigentümer vorliegt. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen

  4 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 zu TOP 19 (118 KB)