Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 hat in der Zeit vom 28.03.2013 bis zum 29.04.2013 öffentlich ausgelegen. Die während dieser Frist von Privatpersonen und von TöB eingegangenen Bedenken und Anregungen sind abzuwägen.
Da von einem potenziellen Bauherrn für Geschosswohnungsbauten (u.a. sozialer Wohnungsbau) im Eingangsbereich des Plangebietes (gegenüber der Kirchhofsallee) Änderungswünsche zu der Planung vorgebracht wurden (s. Anlagen), ist der Entwurf erneut öffentlich auszulegen, sofern diese Änderungswünsche berücksichtigt werden sollen. Die Bebauungsvorschläge und die daraus resultierenden Änderungen des B-Planes werden in der BauPA-Sitzung vorgestellt. Der potenzielle Bauherr wird in der Ausschusssitzung anwesend sein. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 (In der Papierfassung als verkleinerter sw-Druck, in der digitalen Fassung als farbige pdf-Datei) Entwurf der Begründung Abwägungsvorschlag 2 Bebauungsvorschläge eines potenziellen Bauherrn (Anlage zu Ziff. 22 des Abwägungsvorschlages)
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