Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0870/13  

 
 
Betreff: Wahl einer Ersten Stadträtin oder eines Ersten Stadtrates und einer/eines zweiten Stellvertreterin/Stellvertreters der Bürgermeisterin
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Neue/r Bürgervorsteher/inAktenzeichen:1/Mi./konst.Sitz. 2013
Federführend:1 Hauptamt Bearbeiter/-in: Mildner, Jens
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
20.06.2013 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

1

Sachverhalt:

1. Gemäß § 62 Abs. 1 GO i.V.m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wählt die Stadtverordnetenversammlung für die Stellvertretung der Bürgermeisterin zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Dauer ihrer Wahlzeit.

 

Gemäß § 62 Abs. 2 GO führt die erste Stellvertreterin oder der erste Stellvertreter der Bürgermeisterin die Amtsbezeichnung "Erste Stadträtin" oder "Erster Stadtrat". Die Stellvertretenden werden gem. § 62 Abs. 3 GO i.V.m. § 57 e Abs. 3 GO für die Dauer der Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen bzw. -beamten ernannt.

 

2. Gemäß § 62 Abs. 3 GO werden die Stellvertretenden aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung für deren Wahlzeit gewählt. Die Wahl findet gem. § 62 Abs. 3 i.V.m. § 33 Abs. 2 GO im gebundenen Vorschlagsrecht statt, das heißt, die Fraktionen sind entsprechend der auf sie entfallenden Höchstzahlen vorschlagsberechtigt. Wie sich aus der Vorlage zu Tagesordnungspunkt 2 ergibt, hat die CDU-Fraktion das Vorschlagsrecht für die Erste Stadträtin bzw. den Ersten Stadtrat und die SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht für die zweite Stellvertretung der Bürgermeisterin.

Die Wahl selbst erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 GO mit relativer Mehrheit. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

Hinweis:

Es gilt das Verwandtschaftsverbot mit der Bürgervorsteherin bzw. dem Bürgervorsteher und deren/dessen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern (§ 57 e Abs. 2 GO) und der Bürgermeisterin (§ 57 e Abs. 4 GO).


Beschlussvorschlag:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

keine

Anlage/n:

keine