Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Aufgrund der Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen wurde der Entwurf des B-Planes Nr. 74 geändert und eine eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchgeführt. Folgende TöB / Institutionen wurden am 02.05.2013 angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 21.05.2013 gebeten:
Außerdem wurden mehrere Nachbarn mit Schreiben vom 28.05.2013 über die Änderungen unterrichtet und aufgefordert, evtl. Einwände bis zum 11.06.2013 zu äußern.
Die während der eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen. Da die Frist für die angeschriebenen Nachbarn erst am 11.06.2013 endet, werden die Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag zur Ausschusssitzung nachversandt; sie werden in der Ausschusssitzung erläutert.
Da es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 74 um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB handelt, muss dieser nicht aus dem gültigen F-Plan entwickelt sein. Der F-Plan muss jedoch entsprechend den B-Plan-Festsetzungen berichtigt werden. . Beschlussvorschlag:1. Die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, das sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 74 für das Gebiet des ehem. Landschulheimes des Landkreises Göttingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des B-Planes Nr. 74 i.d.F der eingeschränkten Beteiligung (komplett) Entwurf des B-Planes Nr. 74 i.d.F der eingeschränkten Beteiligung (nur Plan) Entwurf des B-Planes Nr. 74 i.d.F der eingeschränkten Beteiligung (nur Legende, 2 Teile) Entwurf des B-Planes Nr. 74 i.d.F der eingeschränkten Beteiligung (nur Text, 2 Teile) Entwurf der Begründung des B-Planes Nr. 74 in der Fassung der eingeschränkten Beteiligung Änderungen in der eingeschränkten Beteiligung gegenüber dem Auslegungsexemplar
Da die Frist für die Abgabe von Einwänden für die angeschriebenen Nachbarn im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung erst am 11.06.2013 endet, werden die Stellungnahmen der TöB und der Nachbarn sowie der Abwägungsvorschlag zur Ausschusssitzung nachversandt.
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