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Vorlage - VO/0948/13-1  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen),
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr BrodowskiAktenzeichen:3-610-15/77
  Bezüglich:
VO/0948/13
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
13.06.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
20.06.2013 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein zurückgestellt   
29.08.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Aufgrund der Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen wurde der Entwurf des B-Planes Nr

Sachverhalt:

Aufgrund der Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen wurde der Entwurf des B-Planes Nr. 74 geändert und eine eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchgeführt. Folgende TöB / Institutionen wurden am 02.05.2013 angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 21.05.2013 gebeten:

 

  • AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände
  • BUND Ortsgruppe Neustadt i.H.
  • Landrat des Kreises Ostholstein
  • NABU (Naturschutzbund, LV S-H e.V.
  • Landkreis Göttingen (als Eigentümer)
  • Fa. Wulff Hanseatische Bauträger GmbH

 

Außerdem wurden mehrere Nachbarn mit Schreiben vom 28.05.2013 über die Änderungen unterrichtet und aufgefordert, evtl. Einwände bis zum 11.06.2013 zu äußern.

 

Die während der eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen. Da die Frist für die angeschriebenen Nachbarn erst am 11.06.2013 endet, werden die Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag zur Ausschusssitzung nachversandt; sie werden in der Ausschusssitzung erläutert.

 

Da es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 74 um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB handelt, muss dieser nicht aus dem gültigen F-Plan entwickelt sein. Der F-Plan muss jedoch entsprechend den B-Plan-Festsetzungen berichtigt werden. .

1

Beschlussvorschlag:

1.              Die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, das sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 74 für das Gebiet des ehem. Landschulheimes des Landkreises Göttingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:  X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Entwurf des B-Planes Nr

Anlage/n:

Entwurf des B-Planes Nr. 74 i.d.F der eingeschränkten Beteiligung (komplett)

Entwurf des B-Planes Nr. 74 i.d.F der eingeschränkten Beteiligung (nur Plan)

Entwurf des B-Planes Nr. 74 i.d.F der eingeschränkten Beteiligung (nur Legende, 2 Teile)

Entwurf des B-Planes Nr. 74 i.d.F der eingeschränkten Beteiligung (nur Text, 2 Teile)

Entwurf der Begründung des B-Planes Nr. 74 in der Fassung der eingeschränkten Beteiligung

Änderungen in der eingeschränkten Beteiligung gegenüber dem Auslegungsexemplar

 

Da die Frist für die Abgabe von Einwänden für die angeschriebenen Nachbarn im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung erst am 11.06.2013 endet, werden die Stellungnahmen der TöB und der Nachbarn sowie der Abwägungsvorschlag zur Ausschusssitzung nachversandt.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 13-05-02 § 4a Plan B-74 Neustadt (2228 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 13-05-13 BA nur Plan B-74 Neustadt (514 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 13-05-13 BA Planzeichen 1 B-74 Neustadt (173 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 13-05-13 BA Planzeichen 2 B-74 Neustadt (1368 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 13-05-13 BA Text 1 B-74 Neustadt (156 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich 13-05-13 BA Text 2 B-74 Neustadt (238 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich 13-05-13 BA Begründung B-74 Neust (2114 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich 13-05-02 Aenderungen § 4a B-74 (2126 KB) PDF-Dokument (1671 KB)    
Stammbaum:
VO/0948/13   Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen), hier: Satzungsbeschluss   32 Planung   Vorlage öffentlich
VO/0948/13-1   Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen), hier: Satzungsbeschluss   32 Planung   Vorlage öffentlich