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Auszug - 31. Änderung des Flächennutzungsplanes (südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: abschließender Beschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/0946/13 31. Änderung des Flächennutzungsplanes (südlicher Lübscher Mühlenberg),
hier: abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr BrodowskiAktenzeichen:3-610-14.4-31
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Hoff und Herr Rukat erklären gem

Herr Hoff und Herr Rukat erklären gem. § 22 GO ihre Befangenheit und verlassen für die Zeit der Beratung dieses Tagesordnungspunktes den Sitzungsraum.

 

Bericht:

Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.

Herr Weber dankt Herrn Brodowski für die Leitung des Bau- und Planungsausschusses in der letzten Legislaturperiode.

Bürgerbeteiligung:

Keine

Diskussion:

Keine

Beschluss:

Beschluss:

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 31. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Abwägungsergebnis geprüft, wie es aus der anliegenden Abwägung hervorgeht.

 

              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.              Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 31. Änderung des F-Planes.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 31. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

4   Nein-Stimmen