Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 hat in der Zeit vom 25.03.2013 bis zum 24.04.2014 öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung benachrichtigt worden. Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Bedenken und Anregungen sind abzuwägen. Da die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung zu Änderungen der Planung führt, ist mit der geänderten Planung eine eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Um das Bauleitplanverfahren nicht zu verzögern, wurde die eingeschränkte Beteiligung bereits durchgeführt, die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Satzungsbeschluss (gesonderte Vorlage VO/0948/13) abzuwägen. Beschlussvorschlag:1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 74 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, das sich aus anliegender Abwägung ergibt.
2. Der Entwurf des B-Planes Nr. 74 für das Gebiet des ehem. Landschulheimes des Landkreises Göttingen und die Begründung werden in der Fassung gebilligt, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
3. Mit dem gem. Abwägungsergebnis geänderten Entwurf des Planes und der Begründung ist eine eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 in der Fassung der öffentlichen Auslegung Entwurf der Begründung Bebauungsplanes Nr. 74 in der Fassung der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen von Privatpersonen Stellungnahme einer Bürgerinitiative (512 Unterschriften) Stellungnahme des RA Mohr für Ehel. Bomke Stellungnahmen der TöB Abwägungsvorschlag
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