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Vorlage - VO/0950/13  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen),
hier: Abwägung und Beschluss über eingeschränkte Beteiligung gem. § 4 Abs. 3 Satz 4 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr BrodowskiAktenzeichen:3-610-15/77
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
23.05.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
20.06.2013 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr

Sachverhalt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 hat in der Zeit vom 25.03.2013 bis zum 24.04.2014 öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung benachrichtigt worden. Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Bedenken und Anregungen sind abzuwägen. Da die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung zu Änderungen der Planung führt, ist mit der geänderten Planung eine eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Um das Bauleitplanverfahren nicht zu verzögern, wurde die eingeschränkte Beteiligung bereits durchgeführt, die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Satzungsbeschluss (gesonderte Vorlage VO/0948/13) abzuwägen.  

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Beschlussvorschlag:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 74 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, das sich aus anliegender Abwägung ergibt.

 

2.              Der Entwurf des B-Planes Nr. 74 für das Gebiet des ehem. Landschulheimes des Landkreises Göttingen und die Begründung werden in der Fassung gebilligt, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

3.              Mit dem gem. Abwägungsergebnis geänderten Entwurf des Planes und der Begründung ist eine eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.  

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Entwurf des Bebauungsplanes Nr

Anlage/n:

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 in der Fassung der öffentlichen Auslegung

Entwurf der Begründung Bebauungsplanes Nr. 74 in der Fassung der öffentlichen Auslegung

Stellungnahmen von Privatpersonen

Stellungnahme einer Bürgerinitiative (512 Unterschriften)

Stellungnahme des RA Mohr für Ehel. Bomke

Stellungnahmen der TöB

Abwägungsvorschlag 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B-Plan 74 § 3(2) BauGB (2441 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung B-Plan 74 § 3(2) BauGB (1762 KB)      
Anlage 7 6 öffentlich TöB-Stellungnahmen § 4(2) BauGB (1959 KB)