Gemäß § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein bestätigt die Stadtverordnetenversammlung die von derBürgermeisterin aus der Verwaltung benannte Protokollführerin und die stellvertretende Protokollführerin für die Stadtverordnetenversammlung.
Die Verwaltung schlägt der Stadtverordnetenversammlung
Frau Regina Block als Protokollführerin
und
Frau Beate Weidemann als stellvertretende Protokollführerin
vor.
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt
Frau Regina Block als Protokollführerin
und
Frau Beate Weidemann als stellvertretende Protokollführerin.