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Vorlage - VO/0941/13  

 
 
Betreff: Neufassung der Hauptsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:1/Mi.
  Bezüglich:
VO/0932/13
Federführend:1 Hauptamt Bearbeiter/-in: Mildner, Jens
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
28.05.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
20.06.2013 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Die Neufassung der Hauptsatzung wird insbesondere durch Änderungen der Kommunalverfassung erforderlich

Sachverhalt:

Die Neufassung der Hauptsatzung wird insbesondere durch Änderungen der Kommunalverfassung erforderlich.

 

Vorbereitend stellte die Verwaltung dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 17.4.2013 eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen der Kommunalverfassung (2012/2013) in einer Übersicht dar und erläuterte den Anpassungsbedarf der Hauptsatzung.

 

Weiterhin wurde ausgeführt, dass bei Erteilung der kommunalaufsichtsbehördlichen Genehmigung der am 19.6.2008 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Hauptsatzung darum gebeten wurde, bei der nächsten Hauptsatzungsänderung die Anmerkungen der Kommunalaufsicht zu berücksichtigen. Diese Anmerkungen wurden ebenfalls in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet.

 

Der Hauptausschuss beschloss am 17.4.2013 einstimmig, dass die Verwaltung gebeten wird, einen Entwurf einer geänderten Hauptsatzung für eine Beschlussfassung in der konstituierenden Sitzung vorzubereiten und diesen dem Hauptausschuss zur Vorberatung vorzulegen.

 

Der Hauptausschuss beschloss weiter am 10.06.2013 einstimmig, die Anzahl der Sitze im Hauptausschuss von zurzeit 7 auf 9 Sitze (§ 7 Abs. 2) zu erhöhen. Die in der Anlage befindliche Hauptsatzung wurde entsprechend geändert.


Die der Vorlage anliegende, in der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.6.2013 zu beschließende, Hauptsatzung enthält neben den Anpassungen an geltendes Recht

-          die Erhöhung der Entschädigung für die/den Feuerwehrgerätewart/in (§ 12 Abs. 13, von 51,12 € auf 90,00 €) und

-          die Änderung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die/den Bürgermeister/in von einem festen Euro-Betrag (173 €) auf die Regelung „in Höhe de Höchstsatzes“.

 

Die Entschädigung für die/den Behindertenbeauftragte/n wird aus der Hauptsatzung gestrichen, da diese/r nicht als mögliche/r Empfänger/in einer Entschädigung in der Entschädigungsverordnung genannt ist. Eine Regelung ist außerhalb der Hauptsatzung durch einfachen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung möglich.

 

 

1

Beschlussvorschlag:

1. Die Hauptsatzung wird in der der Vorlage anliegenden Form beschlossen.

 

2. Die/Der Behindertenbeauftragte erhält einen monatlichen pauschalierten Auslagenersatz in Höhe von 50 €.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

x Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

- Synopse der Änderungen der Hauptsatzung

Anlage/n:

- Synopse der Änderungen der Hauptsatzung

- Neue Hauptsatzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geänderte HauptsatzungII (100 KB) PDF-Dokument (102 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich HAUPTSATZUNG alt_neuII (149 KB) PDF-Dokument (111 KB)    
Stammbaum:
VO/0932/13   Änderung der Hauptsatzung   1 Hauptamt   Vorlage öffentlich
VO/0941/13   Neufassung der Hauptsatzung   1 Hauptamt   Vorlage öffentlich