Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0869/13  

 
 
Betreff: Verpflichtung der Stadtverordneten und Einführung in die Tätigkeiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Neue/r Bürgervorsteher/inAktenzeichen:1/Mi./konst.Sitz. 2013
Federführend:1 Hauptamt Bearbeiter/-in: Mildner, Jens
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
20.06.2013 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Gemäß § 33 Abs

Sachverhalt:

Gemäß § 33 Abs. 5 GO verpflichtet die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher die Stadtverordneten durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeit ein.

 

Gemäß § 32 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein haben die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte und der Ausschüsse der Bürgervorsteherin oder dem Bürgervorsteher ihren Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mitzuteilen, soweit dies für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein kann. Die Angaben sind zu veröffentlichen. Das Nähere regelt § 5 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein.

Die Stadtverordneten werden gebeten, den Vordruck „Angaben über Berufe“ bis spätestens zum 4.7.2013 ausgefüllt und unterschrieben der Bürgervorsteherin oder dem Bürgervorsteher zuzuleiten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

keine

Anlage/n:

keine