Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0871/13  

 
 
Betreff: Vereidigung der Ersten Stadträtin oder des Ersten Stadtrates und der zweiten Stellvertreterin oder des zweiten Stellvertreters der Bürgermeisterin
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Neue/r Bürgervorsteher/inAktenzeichen:1/Mi./konst. Sitz. 2013
Federführend:1 Hauptamt Bearbeiter/-in: Mildner, Jens
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
20.06.2013 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

1

Sachverhalt:

1.

Gemäß § 62 Abs. 3 i.V.m. § 57 e Abs. 3 GO werden die Stellvertretenden der Bürgermeisterin für die Dauer ihrer Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen oder –beamten ernannt.

Gemäß § 63 GO werden die Stellvertretenden der Bürgermeisterin vor ihrem Amtsantritt von der Bürgervorsteherin oder dem Bürgervorsteher in öffentlicher Sitzung vereidigt. Sie leisten den Beamteneid. Die Verwaltung bereitet die Ernennungsurkunden vor.

 

2.

Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher wird gebeten, den gewählten Stellvertretenden der Bürgermeisterin die Eidesformel vorzulesen und sie auf die Bedeutung des Diensteides hinzuweisen. Die Stellvertretenden wiederholt unter Erheben der rechten Hand die ihnen vorgesprochene Eidesformel:

 

 

„Ich schwöre/ich gelobe, Verfassung und Gesetze zu beachten und

 

meine Amtspflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen,

 

- so wahr mir Gott helfe.“                   *)

 

 

 

Hinweis:

 

*) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

              § 74 Abs. 3 LBG

              „Lehnt ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung eines Eides

              ab, so kann er anstelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.“

              § 40 Abs. 1 Ziff. 1 LBG

              Der Beamte ist zu entlassen, wenn er sich weigert, den gesetzlich vorgeschriebenen Diensteid zu leisten.


Beschlussvorschlag:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

keine

Anlage/n:

keine