Dem 1. Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2020 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin wird zugestimmt.
18.06.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Dem 1. Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2020 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin wird zugestimmt.