Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Bisher politischer Konsens ist folgende Verfahrensweise für die Durchführung des gem. Städtebauförderrichtlinie geforderten Architektenwettbewerbes (Realisierungswettbewerb mit Auftragsversprechen):
1. Realisierungswettbewerb für 2 Varianten:
2. Danach politische Beschlussfassung darüber, welche Variante gebaut werden soll.
Bei der Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen wurde uns durch das betreuende Büro Architektur und Stadtplanung Hamburg (A&S) deutlich gemacht, dass es bei dieser Vorgehensweise folgende unlösbaren Konflikte gibt:
1. Architektenkammer (AK) stimmt dem Verfahren nicht zu. Deshalb ist Förderfähigkeit gefährdet. Gem. AK müsste für die große Variante zusätzlich zum Realisierungswettbewerb der kleinen Variante ein Ideenwettbewerbsteil für die große Variante durchgeführt werden. Da für diese noch kein Auftragsverspechen gegeben werden kann, müssen höhere Preisgelder gezahlt werden (ca. 60.000 € Mehrkosten).
2. Falls nach dem Wettbewerb die große Variante beauftragt werden soll, läge ein Vergaberechtsfehler vor, da weder ein Realisierungswettbewerb noch ein VgV-Verfahren der Vergabeentscheidung zu Grunde lag. Auch dann ist die Förderfähigkeit gefährdet.
Auf Grund dieser Konflikte hat das Bauamt gemeinsam mit dem Büro A&S mehrere Alternativen A-D untersucht, deren Vor- und Nachteile/ Konflikte in der Präsentation in der Anlage erläutert sind:
Wenn man die Förderfähigkeit nicht gefährden und vergaberechtskonform vergeben will, kommen nur die Varianten B oder D zur Auswahl in Frage.
Alternative B 1.Realisierungswettbewerb für 2 Bauabschnitte (BA),
2. Politische Beschlussfassung welche Bauabschnitte gebaut werden sollen.
Alternative B hat folgende Nachteile: - Der Wettbewerb kostet wegen der höheren Baukosten beider Bauabschnitte ca. 60.000 € mehr als bisher veranschlagt. Fällt die politische Entscheidung danach nur für die kleine Lösung (1.BA), sind diese Kosten umsonst aufgewendet worden. - Ein in Bauabschnitten geplanter Entwurf ist an diesem engen Standort keine optimale Lösung, da die Baukosten, z.B. durch zusätzliche Treppenhäuser, höher wären und die Grundrisslösung nicht optimal ist. Es ist bisher auch nicht angedacht, in zwei Bauabschnitten zu bauen, sondern vor dem Baubeginn zu entscheiden, ob die große oder kleine Lösung gebaut werden soll.
Alternative D 1. Zuerst politische Beschlussfassung zu klein oder groß fassen. 2. Realisierungswettbewerb durchführen nur für
Alternative D hat folgende Vorteile: - Keine Verletzung Vergaberecht - Förderfähigkeit wird nicht gefährdet - geringste Wettbewerbskosten (aller betrachteten Möglichkeiten A-D) - optimaler Entwurf - schnellstmöglicher Baubeginn
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren der Alternative D zu wählen.
Auf Grund der Haushaltslage, die auch die kommenden Jahre durch die große Investition für das KGN geprägt sein wird, empfiehlt die Verwaltung, sich vor dem Architektenwettbewerb für die kleine Lösung zu entscheiden.
Es verbleiben dabei folgende Nachteile: - kein zentraler Verwaltungsstandort - Kosten Sanierung Bauamt in der Kirchhofsallee stehen mittelfristig weiterhin an
Beschlussvorschlag:Auf Grund der Haushaltslage wird von der bisher angestrebten Zentralisierung der gesamten Verwaltung am Standort Rosenstraße Abstand genommen. Es soll nunmehr zügig der Architektenwettbewerb für die sog. kleine Lösung, also nur das förderfähige Raumprogramm des Amtes 2 am Standort Rosenstraße durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Präsentation mit den Varianten A-D
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