Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2419/20  

 
 
Betreff: Verpflichtung eines Stadtverordneten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgervorsteher Herr SelaAktenzeichen:120-053-08-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
18.06.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

Der am 06.05.2018 als Bewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Herr Erwin Wichelmann ist am 27.04.2020 verstorben. Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter hat als nächsten Listenbewerber der SPD Herrn Dieter Krause festgestellt. Der SPD-Ortsverein Neustadt in Holstein hat bestätigt, dass der Nachfolger der Partei sei Aufstellung der Liste zur Kommunalwahl 2018 ununterbrochen angehört. Herr Krause hat die Wahl angenommen. Die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung über die Feststellung eines neuen Stadtverordneten ist erfolgt.

 

Gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung (GO) ist der neue Stadtverordnete Herr Dieter Krause vom Bürgervorsteher auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten zu verpflichten und in seine Tätigkeiten einzuführen. Die Einführung des Stadtverordneten in seine Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass er über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeit der Organe aufgeklärt wird.

 

Die Stadtverordneten haben insbesondere die folgenden Rechte:

- Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO)

- Entschädigung (§ 24 GO)

- Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24 a GO)

- Mitwirkung in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (§ 39 ff. GO)

- Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO)

- Kontrollrecht (§ 30 GO)

- Mitwirkung in der Fraktion (§ 32 a GO)

 

 

Pflichten der Stadtverordneten sind vor allem:

- Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO)

- Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO)

- Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO)

- Treuepflicht (§ 23 GO)

- Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO)

 

Herr Bürgervorsteher Sela wird gebeten, die Verpflichtung und Einführung in die Tätigkeit durchzuführen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

- Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern (244 KB)