Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Corona-Pandemie  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 5.1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:01 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Bürgermeister Spieckermann berichtet, dass die Ostholsteinischen Infektionszahlen weiterhin unverändert seien und führt zu den jüngsten Lockerungen durch die ergangenen Landeserlasse aus. Lokale Schwerpunkte und Tätigkeitserfordernisse würden sich nach wie vor in den Bereichen Surf-City und Strandbad aufzeigen. In Pelzerhaken steuere man mit Plakatierungen und Beschilderungen sowie der Abgrenzung von Badebereichen, Verstärkung der Kontrollen durch Sicherheitsdienst bzw. Strandaufsicht und erhöhter Reinigungsfrequentierung der Toilettenanlagen gegen. Beim Strandbad habe man die dortige Toilettenanlage wegen der nicht einzuhaltenden Abstände im Aufgang sperren müssen und könne nunmehr nur öffentliche Toiletten beim Rundhafen und der Beach-Lounge anbieten. Für die DLRG seien hygienische Toiletten vorzuhalten. Ein zusätzlich aufzustellender Toilettenwagen soll hier Abhilfe schaffen. Auch werde der Badesteg außerhalb der Bade- und Überwachungszeit der DLRG nicht zur Verfügung stehen und mithin gesperrt. Die TALB unterstütze bei der Entwicklung der Strand-App zur Regulierung der Strandzugänge für die Gemeinden Scharbeutz, Sierksdorf und Neustadt in Holstein mit ihren Ortsteilen. Der freie Strandzugang soll für Einheimische und Arbeitnehmer in Neustadt in Holstein, Zweitwohnungsbesitzer, Dauercamper und Übernachtungsgäste - auch auf Wohnmobilplätzen - gewährleistet bleiben. Tagestouristen hätten für sich für bestimmte Strandbereiche, festgemacht an den möglichen Parkplatzmöglichkeiten, Tickets zu buchen. Laut TALB entstünden mit der Entwicklung der App den Trägergemeinden keine weiteren Kosten; es werde keine Erhöhung des Jahresbetrages geben.

 

Es sei beabsichtigt, die Verwaltungseinrichtungen, den Tourismus-Service sowie das Rathaus ab dem 29.06.2020 wieder zu öffnen und zu den ehemaligen Öffnungszeiten zurückzukehren. Hierbei gelte weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Besucher-ströme sollen möglichst in die zur Verfügung stehenden Beratungsräume gelenkt werden.

 

 

 

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