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Auszug - Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:01 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2378/20-1 Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau SpiegelBezüglich:
VO/2378/20
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Bericht:

Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel erläutert den bisherigen Beratungsverlauf sowie die in der Vorberatung erarbeiteten und auf Anregung der Fraktion B‘90/GRÜNE konkretisierten Beschlussinhalte zum Umgang mit Einweggeschirr aus Kunststoffen.

 

Diskussion:

Herr Schmidt macht darauf aufmerksam, dass der Satzungsentwurf nicht dieser Folgevorlage beigefügt sei und nur der Bezugsvorlage entnommen werden könne. Die Selbstverwaltung beschäftige sich seit nunmehr November 2018 mit einer Neufassung. Im Mittelpunkt des seinerzeitigen CDU-Antrages hätten Neuregelungen hinsichtlich der Veranstaltung von Jahrmärkten gestanden. Der Antrag der Fraktion B‘90/GRÜNE auf Änderung des § 11 sei sinnvoll, umweltfreundlich und nachhaltig. Die rechtssichere Ausformulierung sei eine gelungene Gemeinschaftsarbeit. Die CDU-Fraktion werde der Änderung zustimmen.

 

 

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Beschluss:

Die Marksatzung wird wie vorgelegt mit folgender Ergänzung beschlossen:

§ 11 (3) „Stände, die Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, sind grundsätzlich mit Mehrweggeschirr bzw. -besteck zu betreiben. Ausgenommen sind davon Papier, Pappe sowie zum Verzehr geeignete Materialien. Weitere Ausnahmen kann die Stadt Neustadt in Holstein zulassen, wenn es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist oder die Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasseranschluss) die einwandfreie Reinigung von Mehrweggeschirr in Spüleinrichtungen nicht im erforderlichen Umfang oder in zumutbarer Entfernung möglich macht.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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