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Vorlage - /2119/18-1-1  

 
 
Betreff: Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein
hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen, Erweiterung der Ermächtigung des Bürgermeisters auf einzelne Gewerke des 2. Bauabschnittes und partielle Übertragung von Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Hauptausschuss



Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterBezüglich:
VO/2119/18-1
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.05.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
18.06.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Im Hauptausschuss am 6.5.20 konnte der Ausschuss der Vorlage 2119/18-1 noch nicht zustimmen und bat den Bürgermeister darum, die Vorlage zu ändern.

Die geänderte Vorlage wird hiermit vorgelegt.

Es wird nunmehr vorgeschlagen, für den 2.Bauabschnitt des Bauvorhabens Küstengymnasium Neustadt in Holstein den Hauptausschuss zu ermächtigen, abweichend von der Hauptsatzung, auch über die Vergabe von Aufträgen über 500.000 € zu entscheiden. Ab dieser Wertgrenze obliegt die Entscheidung normalerweise der Stadtverordnetenversammlung. Die Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung liegen jedoch zu weit auseinander, um die Vergabeentscheidung so fristgerecht treffen zu können, wie dies der zügige Ablauf der Baumaßnahme auch im 2. Bauabschnitt erfordert. Der Aufwand für die Einberufung von Sondersitzungen der Stadtverordnetenversammlung wegen eines Tagesordnungspunktes scheint hier unverhältnismäßig.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Hauptausschuss, für den 2. Bauabschnitt des Bauvorhabens Küstengymnasium Neustadt in Holstein, abweichend von der Hauptsatzung, auch über die Vergabe von Aufträgen über 500.000 € zu entscheiden.

Der Stadtverordnetenversammlung sind die Entscheidungen des Hauptausschusses im Nachgang zur Kenntnis zu geben. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine

Stammbaum:
VO/2119/18   Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2119/18-1   Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen, Erweiterung der Ermächtigung des Bürgermeisters auf den 2.BA   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
/2119/18-1-1   Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen, Erweiterung der Ermächtigung des Bürgermeisters auf einzelne Gewerke des 2. Bauabschnittes und partielle Übertragung von Zuständigkeiten derStadtverordnetenversammlung auf den Hauptausschuss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich