Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im Hauptausschuss am 6.5.20 konnte der Ausschuss der Vorlage 2119/18-1 noch nicht zustimmen und bat den Bürgermeister darum, die Vorlage zu ändern. Die geänderte Vorlage wird hiermit vorgelegt. Es wird nunmehr vorgeschlagen, für den 2.Bauabschnitt des Bauvorhabens Küstengymnasium Neustadt in Holstein den Hauptausschuss zu ermächtigen, abweichend von der Hauptsatzung, auch über die Vergabe von Aufträgen über 500.000 € zu entscheiden. Ab dieser Wertgrenze obliegt die Entscheidung normalerweise der Stadtverordnetenversammlung. Die Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung liegen jedoch zu weit auseinander, um die Vergabeentscheidung so fristgerecht treffen zu können, wie dies der zügige Ablauf der Baumaßnahme auch im 2. Bauabschnitt erfordert. Der Aufwand für die Einberufung von Sondersitzungen der Stadtverordnetenversammlung wegen eines Tagesordnungspunktes scheint hier unverhältnismäßig. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Hauptausschuss, für den 2. Bauabschnitt des Bauvorhabens Küstengymnasium Neustadt in Holstein, abweichend von der Hauptsatzung, auch über die Vergabe von Aufträgen über 500.000 € zu entscheiden. Der Stadtverordnetenversammlung sind die Entscheidungen des Hauptausschusses im Nachgang zur Kenntnis zu geben. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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