Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Aufgrund des Antrags einer Eigentümerin hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 33 für den in der Anlage dargestellten Bereich zu ändern. Die Verwaltung hat inzwischen einen Entwurf der 4. Änderung und der Begründung gefertigt.
Da die 4. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt wird, kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ohne die vorherigen frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg / Spaltsberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 33 Entwurf der Begründung dazu
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