Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Stadtwerke Neustadt in Holstein wird aufgrund von Verschiebungen im Investitionsbereich sowie Anpassungen im Bereich der betrieblichen Aufwendungen notwendig.
Die Veränderungen des 1. Nachtrags zum Wirtschaftsplan 2020 werden im Vorbericht erläutert. Darüber hinaus stellt die beigefügte Gegenüberstellung die Veränderungen des 1. Nachtrags im Vergleich zum Wirtschaftsplan tabellarisch dar. Beschlussvorschlag:Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Stadtwerke Neustadt in Holstein nach § 12 Abs. 4 EigVO wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2
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