Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2433/20  

 
 
Betreff: Übertragung der Aufgabe Wasserrettung auf die Freiwillige Feuerwehr Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
19.05.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
18.06.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Stadt Neustadt in Holstein verfügt über umfangreiche Wasserflächen, mehrere Kilometer Küstenlinie sowie attraktive Bade- und Surfreviere. Immer wieder wird die Feuerwehr zu Einsätzen am und im Wasser gerufen, insbesondere die Kite- und Surfzonen tragen zum Einsatzaufkommen bei. Die Feuerwehr verfügt seit vielen Jahren über ein Arbeitsboot und ein Schlauchboot. Vor einigen Jahren kam ein ausgemustertes Aluminiumboot des Tourismusservice hinzu. Die FFW hat ein Wasserrettungskonzept entworfen und ist mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet worden. KameradInnen haben sich zu Rettungsschwimmern fortgebildet und Bootsführer wurden ausgebildet. Die Aufgabe Wasserrettung ist im Feuerwehrbedarfsplan enthalten.

 

Ein Wasserrettungsgesetz gibt es in Schleswig-Holstein nicht, die Beratungen hierüber wurden vor einigen Jahren begonnen und wieder beendet.

Nach der bisherigen Lesart war die Aufgabe der Wasserrettung durch die Übertragung der Gemeinde an die FFW von der Hanseatischen Unfallkasse Nord (HFUK) versichert. Als kürzlich erkennbar wurde, dass das Innenministerium möglicherweise eine andere Rechtsauffassung vertritt, wurde dort sicherheitshalber angefragt. In seiner Antwort an die Stadt stellt das Innenministerium nunmehr fest:

 

  1. Wasserrettungseinsätze gehören nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehren nach Brandschutzgesetz (BrschG) sondern zu den freiwilligen Aufgaben.
  2. Die Gemeinde kann aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung ihrer FFW

gem. § 6 Abs.  4 BrSchG außerhalb des Anwendungsbereiches des BrSchG zusätzliche freiwillige Aufgaben durch Entscheidung der Gemeindevertretung übertragen.

  1. Im Umfang der Übertragung besteht Versicherungsschutz der HFUK Nord. Problematisch wird jedoch die Wasserrettung an den direkten Küstengebieten gesehen.
  2. Kernfrage ist, ob die Wasserrettung sich auch auf Hilfeleistungen auf der Ostsee außerhalb der Gemeindegrenzen erstecken darf.
  3. Die Kommunen sind auch im Rahmen der Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben auf ihr Gemeindegebiet beschränkt. Eine Übertragung der Wasserrettung auf die FFW seewärts der Uferlinie ist nicht möglich. Wasserrettung ist dort demnach nur durch die DGzRS zulässig.

 

Fazit:

Die Aufgabe Wasserrettung auf der Ostsee kann der FFW weder übertragen werden, noch ist sie versichert.

Die Übertragung der Aufgabe Wasserrettung innerhalb der Gemeindegrenzen ist möglich, sie bedarf jedoch eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, der schnellstmöglich eingeholt werden sollte.

Die Gemeindegrenze verläuft im Hafen unklar entlang der Kaianlagen und Uferbefestigungen. Für die Wasserrettung wird es als sachgerecht angesehen, sie zwischen der Hafeneinfahrt ancora marina und Strandbad zu ziehen. Dieser Bereich ist von den Hafen- und Steganlagen fachlich kaum zu trennen und entspricht auch eher den Verhältnissen auf einem Binnengewässer als auf der offenen See.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadt Neustadt in Holstein führt auf ihrem Gemeindegebiet die freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Wasserrettung durch. Die Aufgabe wird der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein übertragen. Als seeseitige Gemeindegrenze wird eine gedachte Linie zwischen der Hafeneinfahrt der ancora marina und dem Strandbad definiert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n: