1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg / Spaltsberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
28.05.2020 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg / Spaltsberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
18.06.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg / Spaltsberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):
gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40
davon anwesend: 36
Ja-Stimmen: 36Nein-Stimmen: 0Stimmenthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.