Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen erhält rückwirkend zum 01.01.2026 einen erhöhten monatlichen pauschalierten Auslagenersatz in Höhe von 78,00 €. Der Betrag erhöht sich zum 01.01.2027 auf 93 € monatlich und ab dem 01.01.2028 auf 109 € monatlich.
Die Deckung der Mehraufwendungen im Jahr 2026 in Höhe von 136 € (bezogen auf den vorhandenen Ansatz) erfolgt durch Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe.