Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der stellvertretende Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Schmidt führt an, dass für den zu behandelnden Geltungsbereich Krabbenstraße und Am Hafensteig als bevorzugte innerstädtische Lage kein Bebauungsplan bestehe und das Stadtbauamt über die zuletzt vermehrt eingereichten Anträge als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB entscheide. Um eine rechtssichere Beurteilung zu gewährleisten und dem hohen Druck nach Ferienwohnungen entgegenzuwirken solle nunmehr ein Bebauungsplan mit entsprechenden Planungszielen die Rahmenbedingungen herstellen. Aufgrund der Lage am Hafen sei im Rahmen der Bebauungsplanung ein Schallschutzgutachten zu erbringen, für das dieses Jahr noch Mittel im Nachtragshaushalt bereitzustellen seien.
Diskussion: keine
Beschluss: 1. Für das Gebiet „Krabbenstraße und Am Hafensteig“ (siehe Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 101 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: - Sicherung der Wohnnutzung - Regelung der Zulässigkeit sonstiger Nutzungen - Prüfung von Nachverdichtungspotenzialen - Regelung gestalterischer Festsetzungen
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, von der Umweltprüfung sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.
4. Die Kosten für das erforderliche schalltechnische Gutachten sind in den Nachtragshaushalt 2026 einzustellen.
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35, davon anwesend 28 Ja-Stimmen: 28 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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