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Auszug - Bebauungsplan Nr. 101 (für das Gebiet "Krabbenstraße und Am Hafensteig") hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.03.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:14 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3476/26 Bebauungsplan Nr. 101 (für das Gebiet "Krabbenstraße und Am Hafensteig")
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der stellvertretende Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Schmidt führt an, dass für den zu behandelnden Geltungsbereich Krabbenstraße und Am Hafensteig als bevorzugte innerstädtische Lage kein Bebauungsplan bestehe und das Stadtbauamt über die zuletzt vermehrt eingereichten Anträge als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB entscheide. Um eine rechtssichere Beurteilung zu gewährleisten und dem hohen Druck nach Ferienwohnungen entgegenzuwirken solle nunmehr ein Bebauungsplan mit entsprechenden Planungszielen die Rahmenbedingungen herstellen. Aufgrund der Lage am Hafen sei im Rahmen der Bebauungsplanung ein Schallschutzgutachten zu erbringen, für das dieses Jahr noch Mittel im Nachtragshaushalt bereitzustellen seien.

 

Diskussion:

keine

 


Beschluss:

1. Für das Gebiet „Krabbenstraße und Am Hafensteig“ (siehe Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 101 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Sicherung der Wohnnutzung

- Regelung der Zulässigkeit sonstiger Nutzungen

- Prüfung von Nachverdichtungspotenzialen

- Regelung gestalterischer Festsetzungen

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, von der Umweltprüfung sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.

 

4. Die Kosten für das erforderliche schalltechnische Gutachten sind in den Nachtragshaushalt 2026 einzustellen.

 


Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35, davon anwesend 28

Ja-Stimmen: 28 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.