Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der stellvertretende Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Schmidt führt gemäß Vorlage zu den Planungszielen und Rahmenbedingungen des im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführenden Bebauungsplanes aus und stellt den Geltungsbereich dar. Er betont, dass eine Anlieger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem heutigen Aufstellungsbeschluss erfolge. Er verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage.
Bürgermeister Spieckermann ergänzt, dass mit dem geänderten Vorberatungsbeschluss des Fachausschusses die ursprünglich unter Punkt 4 vorgesehene Eingrenzung der zu beteiligenden Anlieger am Rackersberg gestrichen und auf den gesamten Geltungsbereich ausgedehnt worden sei.
Diskussion: keine
Beschluss: 1. Für das Gebiet „zwischen Kreienredder und Rackersberg“ (siehe Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 100 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: - Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke) - Regelung der Zulässigkeit sonstiger Nutzungen - Regelung gestalterischer Festsetzungen - Regelung der verkehrlichen Erschließung
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, von der Umweltprüfung sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.
4. Vor Erstellung des Bebauungsplanentwurfs sind die Anlieger der Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches in geeigneter Form zu beteiligen.
5. Vor Erstellung des Bebauungsplanentwurfs wird der Bürgermeister beauftragt, einen Workshop mit dem zuständigen Fachgremium der Selbstverwaltung und der Neustädter Baugenossenschaft durchzuführen, mit dem Ziel, die wesentlichen planerischen Festsetzungen abzustimmen.
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35, davon anwesend 28 Ja-Stimmen: 28 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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