Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2983/23-5  

 
 
Betreff: Verpflichtung der neuen Stadtverordneten und Einführung in die Tätigkeiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Herr Bürgervorsteher HoltfesterAktenzeichen:120-11.01.01-1/2023
  Bezüglich:
VO/2983/23
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis

Sachverhalt:

Frau Claudia Zimmler, Herr Dr. Michael Böckenhauer und Herr Willy Heckel haben ihre Ämter als Stadtverordnete zum 31.12.2025 niedergelegt. Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter hat als nächste zu berücksichtigende Listenbewerbende der Partei Bündnis 90 / Die Grünen

- Frau Katja Scherenberg,

- Herrn Horst Neubauer und

- Herrn Frederik Halbrock-Schwabl

festgestellt. Die drei nachrückenden Bewerbenden haben ihre Wahl angenommen. Die Veröffentlichungen der amtlichen Bekanntmachungen über die Feststellung der neuen Stadtverordneten sind am 18.12.2025, 05.01.2026 und 08.01.2026 erfolgt.

 

Gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sind die neuen Stadtverordneten vom Bürgervorsteher auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und in ihre Tätigkeiten einzuführen.

 

Die Einführung der Stadtverordneten in ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeit der Organe aufgeklärt werden.

 

Die Stadtverordneten haben insbesondere die folgenden Rechte:
- Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO)
- Entschädigung (§ 24 GO)
- Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24 a GO)
- Mitwirkung in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (§ 39 ff. GO)
- Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO)
- Kontrollrecht (§ 30 GO)
- Mitwirkung in der Fraktion (§ 32 a GO)

 

Pflichten der Stadtverordneten sind vor allem:
- Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO)
- Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO)
- Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO)
- Treuepflicht (§ 23 GO)
- Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO)

 

Die Verpflichtung und Einführung ist vom Bürgervorsteher zu Beginn der Sitzung vorzunehmen.  


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern (242 KB)      
Stammbaum:
VO/2983/23   Verpflichtung der Stadtverordneten und Einführung in die Tätigkeiten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-1   Verpflichtung von Stadtverordneten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-2   Verpflichtung einer Stadtverordneten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-3   Verpflichtung einer Stadtverordneten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-4   Verpflichtung einer Stadtverordneten und Einführung in die Tätigkeiten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-5   Verpflichtung der neuen Stadtverordneten und Einführung in die Tätigkeiten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich