Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Das zu überplanende Gebiet liegt in einer bevorzugten innerstädtischen Lage in unmittelbarer Nähe zur Altstadt und zum Hafen. Der Bereich ist überwiegend durch Wohnnutzungen geprägt und stellt einen wichtigen Bestandteil des innerstädtischen Wohnraumangebotes dar. Derzeit wird die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Plangebiet nach § 34 BauGB beurteilt. In der Vergangenheit kam es hierbei regelmäßig zu Unsicherheiten hinsichtlich der zulässigen Nutzungsarten. Zwar ist die Wohnnutzung im Gebiet vorherrschend, durch die Heranziehung angrenzender Nutzungen – insbesondere aus dem Hafen- und Dienstleistungsumfeld – ergeben sich jedoch wiederkehrend Begehrlichkeiten zur Errichtung von Ferienwohnungen oder sonstigen, nicht wohnverträglichen Nutzungen in dieser besonderen Lage. Vor dem Hintergrund der Sicherung der bestehenden Wohnnutzung, der Steuerung möglicher weiterer Nutzungen sowie einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll für den Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit dem Bebauungsplan sollen klare planungsrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Nutzungskonflikte zu minimieren und die Wohnfunktion nachhaltig zu stärken. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eröffnen sich zudem die Möglichkeiten zum Einsatz geeigneter planungsrechtlicher Sicherungsinstrumente, wie beispielsweise der Erlass einer Veränderungssperre, um die Planungsziele während des laufenden Verfahrens zu sichern. Da davon auszugehen ist, dass auf das Plangebiet Lärmemissionen aus dem angrenzenden Hafenbereich sowie von der Landesstraße L 309 einwirken, ist die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens erforderlich. Dieses dient der fachlichen Bewertung der bestehenden und zukünftigen Lärmsituation sowie der Ableitung ggf. erforderlicher Festsetzungen zum Schutz der Wohnnutzung. Die hierfür entstehenden Kosten sollen im Nachtragshaushalt 2026 berücksichtigt werden. Das Bebauungsplanverfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Beschlussvorschlag:1. Für das Gebiet „Krabbenstraße und Am Hafensteig“ (siehe Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 101 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: - Sicherung der Wohnnutzung - Regelung der Zulässigkeit sonstiger Nutzungen - Prüfung von Nachverdichtungspotenzialen - Regelung gestalterischer Festsetzungen 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, von der Umweltprüfung sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen. 4. Die Kosten für das erforderliche schalltechnische Gutachten sind in den Nachtragshaushalt 2026 einzustellen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Geltungsbereich
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