Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 hat in der Zeit vom 03.11.2025 bis zum 04.12.2025 öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung unterrichtet worden. Während dieser Frist sind seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen. Die seitens der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen.
Beschlussvorschlag:1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Erweiterung Kita Lübscher Mühlenberg" für das Gebiet östlich und südlich des Stralsunder Rings abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. v. m. § 13a BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung die beschleunigte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Erweiterung Kita Lübscher Mühlenberg" für das Gebiet östlich und südlich des Stralsunder Rings, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:- Abwägungsvorschlag - Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 - Entwurf der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90
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