Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Mit Beschluss vom 27.11.2025 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss die Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung im Bereich Kreienredder / Rackersberg beschlossen. Grundlage hierfür war ein von der Neustädter Baugenossenschaft vorgestelltes städtebauliches Konzept zur geordneten Nachverdichtung ihrer Bestandsflächen im Bereich des sogenannten „weißen Kreienredders“. Die betroffenen Grundstücke sind durch sehr tiefe Zuschnitte geprägt und weisen ein erhebliches Potenzial für eine maßvolle Bebauung in zweiter Reihe auf. Ziel ist es, durch Einzelgebäude mit jeweils bis zu sechs Wohneinheiten zusätzlichen, überwiegend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Insgesamt sollen ca. 30 bis 36 neue Wohneinheiten realisiert werden. Die geplante Bebauung soll sich durch folgende Rahmenbedingungen auszeichnen: - Gebäudehöhen bis ca. 9 m - Maximal zwei Vollgeschosse - Offene Bauweise mit Einzelhäusern - Erschließung über eine neu herzustellende private Erschließungsstraße mit Wendehammer Durch die Lage der Neubebauung hinter den bestehenden Doppelhäusern am Kreienredder bleibt das Erscheinungsbild des Straßenraumes weitgehend unverändert. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums geleistet, ohne neue Flächen im Außenbereich in Anspruch zu nehmen. Das Vorhaben entspricht den Zielen der Innenentwicklung gemäß § 1 Abs. 5 BauGB und den wohnungspolitischen Zielsetzungen der Stadt Neustadt in Holstein. Aufgrund der Lage im bebauten Innenbereich und der zu erwartenden geringen Umweltauswirkungen soll das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Zur Sicherstellung einer hohen städtebaulichen Qualität sowie zur frühzeitigen Einbindung der betroffenen Anlieger ist vorgesehen, vor der Entwurfserarbeitung sowohl eine gezielte Anliegerbeteiligung als auch einen Workshop mit der Selbstverwaltung und der Baugenossenschaft durchzuführen. Beschlussvorschlag:1. Für das Gebiet „zwischen Kreienredder und Rackersberg“ (siehe Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 100 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: - Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke) - Regelung der Zulässigkeit sonstiger Nutzungen - Regelung gestalterischer Festsetzungen - Regelung der verkehrlichen Erschließung 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, von der Umweltprüfung sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen. 4. Vor Erstellung des Bebauungsplanentwurfs sind die Anlieger der Grundstücke am Rackersberg innerhalb des Geltungsbereiches in geeigneter Form zu beteiligen. 5. Vor Erstellung des Bebauungsplanentwurfs wird der Bürgermeister beauftragt, einen Workshop mit dem zuständigen Fachgremium der Selbstverwaltung und der Neustädter Baugenossenschaft durchzuführen, mit dem Ziel, die wesentlichen planerischen Festsetzungen abzustimmen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Geltungsbereich
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