Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Neben den in der Entschädigungssatzung aufgeführten Beträgen gewährt die Stadt Neustadt in Holstein basierend auf einem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung für die/den Beauftrage/n für Menschen mit Behinderungen einen mtl. Auslagenersatz (siehe VO/2551/20).
Die/der ehrenamtlich tätige Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist in der Landesverordnung über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschädigungsVO) nicht als mögliche/r Empfänger/in von Entschädigungen erwähnt. Der pauschalierte Auslagenersatz ist jedoch nach § 24 Abs.1 GO möglich. Eine Regelung außerhalb der städtischen Entschädigungssatzung kann daher mit einfachem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung getroffen werden.
Der monatliche Auslagenersatz für den/die Beauftrage/n für Menschen mit Behinderungen orientiert sich an der Entschädigung für den Vorsitz des Seniorenbeirats im Jahr 2026 sowie in den Folgejahren. Beschlussvorschlag:Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen erhält rückwirkend zum 01.01.2026 einen erhöhten monatlichen pauschalierten Auslagenersatz in Höhe von 78,00 €. Der Betrag erhöht sich zum 01.01.2027 auf 93 € monatlich und ab dem 01.01.2028 auf 109 € monatlich. Die Deckung der Mehraufwendungen im Jahr 2026 in Höhe von 136 € (bezogen auf den vorhandenen Ansatz) erfolgt durch Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Keine
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