Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der stellvertretende Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Klemp fasst zur Vorlage zusammen, dass die Geschäftsordnung um einen Fristzeitpunkt zur Ladung sowohl für den digitalen als auch postalischen Versand ergänzt werden müsse, um eine in der Praxis nicht umsetzbare Fiktionsfrist auszuschließen.
Diskussion: keine
Beschluss: Die Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein in § 3 Abs. 5 und § 8 Abs. 5 wird wie vorgelegt beschlossen. Der Bürgervorsteher wird gebeten, die geänderte Geschäftsordnung auszufertigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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