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Tagesordnung - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 14.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:13 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers; hier: Neujahrsempfang am 07.01.2024      
Ö 4     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 4.1  
Flüchtlingssituation      
Ö 4.2  
Notbetrieb in der Stadtbücherei      
Ö 4.3  
Konstituierende Sitzung Kinder- und Jugendparlament      
Ö 5  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 23.11.2023  
SI/2826/23  
Ö 6  
Neuwahl der 2. Stellvertretung des Bürgervorstehers; Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2023 (Bericht StvV: Herr Bürgervorsteher Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2982/23-2  
Ö 7  
Neuwahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses (Bericht StvV: Herr Bürgervorsteher Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2990/23-2  
Ö 8  
Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses (Bericht StvV: Herr Bürgervorsteher Holtfester)  
VO/2991/23-2  
Ö 9  
Neuwahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten und des Tourismusausschusses (Bericht StvV: Herr Bürgervorsteher Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2990/23-3  
Ö 10  
Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten und des Tourismusausschusses (Bericht StvV: Herr Bürgervorsteher Holtfester)  
VO/2991/23-3  
Ö 11  
Änderung der Vertreterpools im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss und im Stadtwerkeausschuss; Antrag der Fraktion Die Unabhängigen (Bericht StvV: Herr Bürgervorsteher Holtfester)  
VO/2990/23-4  
Ö 12  
Führung der Kameradschaftskasse hier: Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2024 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr S. Schmidt)  
Enthält Anlagen
VO/3127/23  
Ö 13  
Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr S. Schmidt)  
Enthält Anlagen
VO/3025/23  
Ö 14  
Wirtschaftsplan 2024 der Tourismusagentur Lübecker Bucht (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr S. Schmidt)  
Enthält Anlagen
VO/3136/23  
Ö 15  
8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Satzungsbeschluss (siehe Anlage 1 zur Sitzung - Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3074/23  
Ö 16  
Billigung Nachkalkulation 2022 und Vorkalkulation 2024 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/3113/23-1  
Ö 17  
3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/3110/23-1  
Ö 18  
3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/3120/23-1  
Ö 19  
Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/3114/23-1  
Ö 20  
Entwurf des Stellenplans 2024 (Bericht StvV: Herr Bürgermeister Spieckermann)
Enthält Anlagen
VO/3124/23  
Ö 21  
Haushaltssatzung 2024 und Haushaltsplan (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr S. Schmidt)  
Enthält Anlagen
VO/3130/23-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2024 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge ohne interne Leistungsbeziehungen auf

43.209.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen ohne interne Leistungsbeziehungen auf

45.038.800  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

1.829.300  EUR

 

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

0  EUR

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

41.551.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

41.430.000  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

13.309.100  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

15.874.700  EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

12.061.500 EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

10.295.400  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

10.000.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

253,80  Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge / Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge / Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.

Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln. 

   
    14.12.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 21 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Sperrvermerk des Ansatzes über 1.708.000 € für die Investitionsmaßnahme Nr. 11107003 Verwaltungsneubau Rosenstraße wird aufgehoben.

 

2. Die Haushaltssatzung 2024 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge ohne interne Leistungsbeziehungen auf

43.209.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen ohne interne Leistungsbeziehungen auf

45.038.800  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

1.829.300  EUR

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

0  EUR

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

41.551.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

41.430.000  EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

13.309.100  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

15.874.700  EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

12.061.500 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

10.295.400  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

10.000.000  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

253,80  Stellen

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 5

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge / Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge / Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.

Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln. 

 

Abstimmungsergebnis:

zu 1: einstimmig dafür

zu 2: Ja-Stimmen: 27 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1

 

 

Ö 22     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 22.1  
Küstenschutzmaßnahmen zwischen Pelzerhaken und Rettin      
Ö 22.2  
Krankenstand in der Verwaltung      
Ö 22.3  
Informationsfluss bei kommunalpolitischen Beschlüssen      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)      
N 26     (nichtöffentlich)      
N 27     (nichtöffentlich)      
N 28     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu TOP 15: Abwägungsvorschlag TöB - Stellungnahmen nach dem 31.08.2023 (656 KB)