Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Durch die Neuwahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses aufgrund der Abweichung zum Stärkeverhältnis der Stadtverordnetenversammlung nach § 46 Abs. 10 Gemeindeordnung (siehe VO/2990/23-2) ist auch der Vorsitz sowie der stellvertretende Vorsitz des Ausschusses neu zu wählen.
Wie schon bei der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023 steht das Vorschlagsrecht für die Besetzung dieser Wahlstellen den Fraktionen zu, die in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen bestimmen können, für welche Ausschüsse ihnen das Vorschlagsrecht zusteht (Zugriffsverfahren).
Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass an der zur Konstituierung beantragten Zugriffsfolge festgehalten wird. Insofern sind der bisherige Ausschussvorsitzende sowie der bisherige stellvertretende Vorsitzende im Beschlussvorschlag zur Wahl aufgeführt. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Sebastian Schmidt zum Vorsitzenden und Herrn Clemens Reichert zum stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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