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Auszug - Billigung Nachkalkulation 2022 und Vorkalkulation 2024 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:13 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3113/23-1 Billigung Nachkalkulation 2022 und Vorkalkulation 2024 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Tourismusausschuss Herr CremerBezüglich:
VO/3113/23
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Schadowski, Björn  122 Sachgebiet Steuern

Bericht:

Der Vorsitzende des Tourismusausschusses Herr Cremer führt zur Vorlage und der erfolgten Vorberatung im Fachausschuss aus und weist darauf hin, dass sich die nachfolgenden Satzungsänderungen in den nächsten beiden Tagesordnungspunkten auf die hier vorgelegten Kalkulationen beziehen. Die erheblichen Investitionen des Tourismus-Services in die Infrastrukturmaßnahmen würden deutliche Beitragsanpassungen verursachen. Diese seien in der Vorberatung von 3,00 € auf 3,10 € in der Hauptsaison und von 1,80 € auf 1,90 € in der Nebensaison für den Tourismusbeitrag begrenzt worden. Der Abgabesatz der Tourismusabgabe erhöhe sich von 38,31 € auf auf 44,08 je Vorteilseinheit. Der Ausschuss habe auch intensiv über die gem. § 10 KAG geforderte Einbeziehung der An- und Abreisetage der Abgabepflichtigen beraten und folgte der Empfehlung der KUBUS GmbH mit der Anpassung des § 4 (1) der Satzung zur Kurabgabe dahingehend. Dieses ermögliche letztendlich rechnerisch die noch gering ausfallende Erhöhung des Tourismusbeitrages.

 

Diskussion:

Herr Hoff erläutert, dass er bereits im Tourismusausschuss der Beschlussempfehlung nicht gefolgt sei, da er es nicht vertreten könne, einem Gast, der eine Nacht in Neustadt bleibe, zwei Tage Tourismusbeitrag abzuverlangen. Nachbarkommunen würden das Gesetz nicht dahingehend umsetzen. Die dadurch niedrig gehaltene Beitragsanpassung sei eine rein optische Makulatur. Auch bedinge die Umsetzung eine Umstellung der Systeme der Gewerbebetriebe. Die Umlegung städtischer Kosten auf den Tourismus-Service verursache letztlich das enorme Anwachsen; Nachhaltigkeitsmanagement und Stadtmarketing würden voll in die Kalkulation des Tourismusbeitrags einfließen. Neustadt in Holstein sei die teuerste Kommune in der gesamten Region. Diese Entwicklung, städtische Kosten auf die Gäste umzulegen, müsse enden. Auch heute werde er gegen die Vorlage stimmen.

 

Frau Giszas weist darauf hin, dass Umlandgemeinden sich auch nicht an die Umsetzung der im Gleichstellungsgesetz geforderten paritätischen Besetzung von Vorständen halten würden. Dieses könne man aber nicht als Grundlage dafür nehmen, um als Kommune absichtlich gegen rechtliche Normen zu verstoßen. Die Umlage der Kosten des Nachhaltigkeitsmanagements und des Stadtmarketings werde auch von ihr kritisch gesehen, sei aber mit breiter Mehrheit von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. In diesem Kontext seien auch die Diskussionen der zurückliegenden Monate zu den Seebrückenplanungen zu sehen. Und hier sei es Herr Hoff gewesen, der noch im September darauf hingewiesen habe, dass eine Umlagefähigkeit auf die Kurtaxe gegeben sei.

 

Herr Hoff wiederholt seine seinerzeitige Argumentation, dass die Seebrücke gutachterlich als abgängig testiert wurden und ein Nein zur Planungsvergabe die Abschaffung der Seebrücke bedeuten würde. Dem Prüfungsbericht nach könne diese nur noch die kommenden fünf Jahre aufrechterhalten werden, wobei die laufenden Kosten für die Unterhaltung den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes enorm belasten würden. Der reine städtische Anteil an einem geförderten Brückenneubau könne über 20 Jahre abgeschrieben werden und verursache in den ersten Jahren als Neubau kaum weitere laufende Kosten.

 


Beschluss:

Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) für das Jahr 2024 werden gebilligt.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 23 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 0