Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die finale Fassung der Haushaltssatzung schließt im Ergebnisplan mit einem Defizit von 1.829.300 EUR (Entwurfsvorlage Hauptausschuss 22.11.2023: 2.365.700 EUR). Wesentliche Veränderungen ergeben sich aus der Steuerschätzung, der Absenkung der Kreisumlage und der Veranschlagung des Sonderfonds Hochwasser des Kreises Ostholstein. Daneben wurden alle Einsparungen aus den Fachausschüssen und dem Hauptausschuss berücksichtigt. Die relevanten Informationen können dem Vorbericht entnommen werden. Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2024 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
§ 5
Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:1
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