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Vorlage - VO/3130/23-1  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2024 und Haushaltsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr S. SchmidtAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/3130/23
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die finale Fassung der Haushaltssatzung schließt im Ergebnisplan mit einem Defizit von 1.829.300 EUR (Entwurfsvorlage Hauptausschuss 22.11.2023: 2.365.700 EUR). Wesentliche Veränderungen ergeben sich aus der Steuerschätzung, der Absenkung der Kreisumlage und der Veranschlagung des Sonderfonds Hochwasser des Kreises Ostholstein. Daneben wurden alle Einsparungen aus den Fachausschüssen und dem Hauptausschuss berücksichtigt. Die relevanten Informationen können dem Vorbericht entnommen werden.


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2024 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge ohne interne Leistungsbeziehungen auf

43.209.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen ohne interne Leistungsbeziehungen auf

45.038.800  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

1.829.300  EUR

 

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

0  EUR

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

41.551.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

41.430.000  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

13.309.100  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

15.874.700  EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

12.061.500 EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

10.295.400  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

10.000.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

253,80  Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge / Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge / Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.

Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich _Haushalt 2024 (StVV)_Optimized (7385 KB)      
Stammbaum:
VO/3130/23   Haushaltssatzung 2024 und Haushaltsplan   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/3130/23-1   Haushaltssatzung 2024 und Haushaltsplan   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich