Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:In der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023 wurden mit der Bezugsvorlage VO/2990/23 die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder aller Ausschüsse, und damit auch des Hauptausschusses, durch Verhältniswahl gewählt.
Durch Neuaufstellung der Fraktion „Die Unabhängigen“ von ehemaligen Mitgliedern der Fraktion B‘90/GRÜNE hat sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen und Parteien wie folgt geändert: von CDU 13 Sitze auf CDU 13 Sitze
Da die politischen Stärkeverhältnisse im Hauptausschuss aktuell mit drei CDU-, je zwei BGN- und SPD-Plätzen sowie zwei Plätzen der Unabhängigen nach Fraktionsgründung (gewählte Ausschussmitglieder behalten ihren Sitz, wenn sie aus der Fraktion der Partei ausscheiden, die sie zur Wahl vorgeschlagen hat) nicht mehr dem Stärkeverhältnis der Stadtverordnetenversammlung entspricht, hat die Fraktion B‘90/GRÜNE das Verlangen auf Neuwahl des Hauptausschusses nach § 46 Abs. 10 Gemeindeordnung gestellt. In der Folge dieses Verlangens verlieren alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses zu Beginn der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023 ihren Ausschusssitz.
Bei der Besetzung der Wahlstellen nach Verhältniswahl stehen den Fraktionen wie folgt Sitze in den ständigen Ausschüssen mit neun Mitgliedern zu:
Aufbauend auf die bisherigen Ausschussbesetzungen wurden die Fraktionsvorsitzenden im Vorfeld gebeten, etwaige Änderungen mitzuteilen. Im Beschlussvorschlag bereits berücksichtigt wurden die Rückmeldungen der Fraktion Die Unabhängigen vom 21.11.2023 und der Fraktion B‘90/GRÜNE vom 29.11.2023.
Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung wählt die nachstehenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder in den Hauptausschuss: Ausschussmitglieder CDU Sebastian Schmidt Stadtverordneter Stellvertretende Ausschussmitglieder: CDU 1. Dr. Karolina Vöge Stadtverordnete
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
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